Qualität Letzte Änderung: 15.03.2023, 15:19 Uhr

Psychotherapie

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Die Psychotherapie-Vereinbarung beinhaltet neben den vier Richtlinienverfahren (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie) auch die psychosomatische Grundversorgung (verbale Interventionen), übende (zum Beispiel Autogenes Training) und suggestive Techniken (Hypnose).

Neben dem Recht zum Führen der Gebietsbezeichnung bzw. Zusatzbezeichnung im psychotherapeutischen Bereich sind entsprechend der beantragten Leistung weitere Weiterbildungszeugnisse und Kursusbescheinigungen gefordert.

Der psychologische Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut muss gegebenenfalls zusätzlich zum Fachkundenachweis weitere Zeugnisse aus anerkannten Ausbildungsstätten oder von anerkannten Kursen nachweisen.

Dokument zur Genehmigung

Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.

Kontakt

Fax: +49 211 5970 33166

E-Mail: Psychoth.Leistungen@kvno.de