Qualität Letzte Änderung: 15.03.2023, 15:19 Uhr
Psychotherapie
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Die Psychotherapie-Vereinbarung beinhaltet neben den vier Richtlinienverfahren (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie) auch die psychosomatische Grundversorgung (verbale Interventionen), übende (zum Beispiel Autogenes Training) und suggestive Techniken (Hypnose).
Neben dem Recht zum Führen der Gebietsbezeichnung bzw. Zusatzbezeichnung im psychotherapeutischen Bereich sind entsprechend der beantragten Leistung weitere Weiterbildungszeugnisse und Kursusbescheinigungen gefordert.
Der psychologische Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut muss gegebenenfalls zusätzlich zum Fachkundenachweis weitere Zeugnisse aus anerkannten Ausbildungsstätten oder von anerkannten Kursen nachweisen.
Dokument zur Genehmigung
Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.
Fragen und Antworten
Mehr Infos bei G-BA und KBV
Kontakt
Fax: +49 211 5970 33166
E-Mail: Psychoth.Leistungen@kvno.de