Qualität Letzte Änderung: 07.10.2026, 08:00 Uhr
Psychotherapie
Digitale Antragstellung – ab 1. Oktober 2026 gebührenpflichtig bei alternativer Einreichung
Die KV Nordrhein baut ihre digitalen Services kontinuierlich aus – für mehr Effizienz und eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anliegen. Ab dem 1. Oktober 2026 gilt daher: Anträge, die nicht über das Digitale Antragsportal gestellt werden, unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro. Betroffen sind Einreichungen per Post, E-Mail oder auf anderem Weg.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des Digitalen Antragsportals – damit entfällt die Gebühr, und Ihr Antrag wird zügiger bearbeitet.
Die Psychotherapie-Vereinbarung beinhaltet neben den vier Richtlinienverfahren (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie) auch die psychosomatische Grundversorgung (verbale Interventionen), übende (zum Beispiel Autogenes Training) und suggestive Techniken (Hypnose).
Neben dem Recht zum Führen der Gebietsbezeichnung bzw. Zusatzbezeichnung im psychotherapeutischen Bereich sind entsprechend der beantragten Leistung weitere Weiterbildungszeugnisse und Kursusbescheinigungen gefordert.
Der psychologische Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut muss gegebenenfalls zusätzlich zum Fachkundenachweis weitere Zeugnisse aus anerkannten Ausbildungsstätten oder von anerkannten Kursen nachweisen.
Dokument zur Genehmigung
Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.