Verträge 2020

Verträge 2020

Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)) zum 01.09.2020

Anlage 2 zum Vertrag über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen KV Nordrhein - nordrheinische Krankenkassen/-verbände gültig ab 01.01.2021

Vereinbarung über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen mit der BIG direkt gesund

Vereinbarung über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen mit der IKK classic

Vereinbarung über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen mit der DAK-Gesundheit

Vereinbarung über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen mit der Siemens BKK

Vereinbarung über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen mit der mhplus Betriebskrankenkasse

Vereinbarung über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen mit der BKK Euregio

Vereinbarung über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen mit der Bergischen KK

Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen außerhalb der in der Schutzimpfungs-Richtlinie genannten Indikationen mit der AOK Rheinland/Hamburg

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen

Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Impfstoffen zur Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen

Die Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur Durchführung von Schutzimpfungen inklusive der Anlage 2 ist mit Wirkung zum 15. Juli 2020 gültig.

Vereinbarung gem. § 20i Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen

Der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Satzungsimpfungen mit der Bergischen Krankenkasse ist mit Wirkung zum 1. Juli 2020 gültig.

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen

Die Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur Durchführung von Schutzimpfungen inklusive der Anlage 2 ist mit Wirkung zum 1. April 2020 gültig.

Vereinbarung über die Durchführung der Meningokokken B-Impfung als Satzungsleistung

Der Vertrag zur Durchführung von Meningokokken B-Impfung als Satzungsleistung ist mit Wirkung zum 1. April 2020 gültig.