Verordnung Letzte Änderung: 13.09.2024, 11:14 Uhr Lesezeit: 5 Minuten

Impfstoffe richtig beziehen

Impfungen sind gemäß den Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie über den Sprechstundenbedarf bezugsfähig:

Schutzimpfungs-Richtlinie mit Anlagen

Liegt keine solche Indikation vor, so gibt es zusätzlich vereinbarte Satzungsimpfungen mit verschiedenen Krankenkassen, welche auf einer separaten Übersicht zu finden sind:

Übersicht der zusätzlich vereinbarten Satzungsimpfungen mit verschiedenen Krankenkassen und Abrechnungshinweisen (PDF, 596 KB)

Besteht demnach ebenfalls kein Anspruch, so ist der Impfstoff privat zu verordnen.

Weitere Informationen zum Thema Impfungen (Verträge, Impfstoffvereinbarung, Impfverträge, Flüchtlingsverträge u. a.) finden Sie auf der Seite "Impfungen".

Eine Besonderheit bei der Verordnung von Impfstoffen stellt die Bestellung des Grippeimpfstoffs dar. Diese werden jeweils Anfang des Jahres schon für die kommende Impfsaison vorbestellt. Hierzu sind die jeweils die Vorgaben der Krankenkassen zu beachten, welche in einer Verordnungsinformation entsprechend veröffentlicht werden:

VIN VerordnungsInfo Nordrhein | September 2024 - Influenza-Impfung update 2024/2025 in Nordrhein (PDF, 800 KB)

VIN VerordnungsInfo Nordrhein | Februar 2024 - Influenza-Impfung 2024/2025 in Nordrhein (PDF, 430 KB)