Verordnung Letzte Änderung: 13.09.2024, 11:14 Uhr Lesezeit: 5 Minuten
Impfstoffe richtig beziehen
Impfungen sind gemäß den Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie über den Sprechstundenbedarf bezugsfähig:
Schutzimpfungs-Richtlinie mit Anlagen
Liegt keine solche Indikation vor, so gibt es zusätzlich vereinbarte Satzungsimpfungen mit verschiedenen Krankenkassen, welche auf einer separaten Übersicht zu finden sind:
Besteht demnach ebenfalls kein Anspruch, so ist der Impfstoff privat zu verordnen.
Weitere Informationen zum Thema Impfungen (Verträge, Impfstoffvereinbarung, Impfverträge, Flüchtlingsverträge u. a.) finden Sie auf der Seite "Impfungen".
Eine Besonderheit bei der Verordnung von Impfstoffen stellt die Bestellung des Grippeimpfstoffs dar. Diese werden jeweils Anfang des Jahres schon für die kommende Impfsaison vorbestellt. Hierzu sind die jeweils die Vorgaben der Krankenkassen zu beachten, welche in einer Verordnungsinformation entsprechend veröffentlicht werden: