Niederlassung Letzte Änderung: 08.07.2020, 09:25 Uhr

Zweigpraxis und ausgelagerte Praxisstätten

Sie haben auch die Möglichkeit, eine Tätigkeit außerhalb Ihres Vertragsarztsitzes anzubieten. Hierzu können Sie zum Beispiel. eine Zweigpraxis oder einen ausgelagerten Praxisteil (in räumlicher Nähe zu Ihrem Vertragsarztsitz) eröffnen. Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Formularen.