Niederlassung Letzte Änderung: 11.12.2024, 11:25 Uhr
Zweigpraxis und ausgelagerte Praxisstätten
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Tätigkeit außerhalb Ihres Vertragsarztsitzes anzubieten. Hierzu können Sie zum Beispiel. eine Zweigpraxis oder einen ausgelagerten Praxisteil (in räumlicher Nähe zu Ihrem Vertragsarztsitz) eröffnen. Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in den jeweiligen Formularen.