Vertrag Letzte Änderung: 05.04.2022, 08:32 Uhr Lesezeit: 10 Minuten
Netzhaut- und Glaskörperchirurgie
Die KV Nordrhein hat zum 1. April 2010 mit den nordrheinischen Krankenkassen und dem Verband der operierenden Augenärzte einen neuen Vertrag zur Glaskörper-Netzhaut-Chirurgie geschlossen, dieser Vertrag wurde jetzt über den 31. März 2012 hinaus verlängert. Mit Wirkung zum 1. April 2012 wurden die Vergütungspauschalen angepasst.
Hinweis: Die Anlage 1 zum Änderungsvertrag wurde zum 1. Januar 2015 angepasst.
Der Vertrag enthält nur noch die Pauschalen 90354 und 90355 mit einer aktualisierten Leistungslegende. Die Vergütungen sind in der Höhe beibehalten worden, die Honorierung erfolgt außerhalb des Regelleistungsvolumens.
Ziele
Mit der Vereinbarung sehen die Vertragspartner in der ambulanten Vitreoretinal-Chirurgie eine Alternative zur stationären Operation. Die Vertragspartner fördern mit dieser Vereinbarung die Etablierung einer qualifizierten und qualitätsgesicherten ambulanten vitreoretinalen Chirurgie.
Geltungsbereich
Die Vereinbarung gilt für folgende Krankenkassen: AOK Rheinland/Hamburg, AOK Nordwest, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkasse, Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, Knappschaft und Ersatzkassen.
Genehmigung
Die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach dieser Vereinbarung setzt eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein voraus. An die Erbringung von Leistungen nach dieser Vereinbarung wird ein hoher Qualifikationsstandard an den Operateur sowie eine personelle, räumliche und apparative Infrastruktur vorausgesetzt.