Vertrag Letzte Änderung: 25.04.2023, 08:04 Uhr Lesezeit: 15 Minuten
Palliativversorgung
Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) in Nordrhein
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Bereits Ende 2005 haben die KV Nordrhein und die nordrheinischen Krankenkassen begonnen, Voraussetzungen für die Strukturen einer AAPV zu schaffen, die bundesweit einzigartig sind. Inzwischen verfügt Nordrhein über eine nahezu flächendeckende AAPV. In allen Versorgungsregionen arbeiten palliativmedizinisch qualifizierte Haus- und Fachärzte, ambulante Palliativpflege- und Hospizdienste eng zusammen.
Viele Schwerstkranke und Sterbende haben damit die Möglichkeit, die letzte Lebensphase in ihrer häuslichen Umgebung zu verbringen und umfassend palliativmedizinisch und –pflegerisch versorgt zu werden.
Die AAPV ist in den nordrheinischen Verträgen mit den Primär- und Ersatzkassen geregelt. Beide Verträge wurden 2014 und 2015 weiterentwickelt und aktualisiert.
Der Strukturvertrag gilt für folgende Krankenkassen:
- AOK Rheinland/HH
- Betriebskrankenkassen
- IKK classic
- BIG direkt gesund
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Bundesknappschaft
- Ersatzkassen
Verträge und Anlagen
Primärkassen
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Palliativ-Vertrag mit den Primärkassen (PDF, 261 KB)
Palliativ-Vertrag mit den Primärkassen -
Nachtragsvereinbarung zum AAPV-Vertrag mit den Primärkassen (PDF, 25 KB)
Nachtragsvereinbarung zum AAPV-Vertrag mit den Primärkassen -
Teilnahmeerklärungen zum Palliativ-Vertrag mit den Primärkassen (PDF, 184 KB)
Teilnahmeerklärungen zum Palliativ-Vertrag mit den Primärkassen -
Qualitätsindikatoren -Erstdokumentation bzw. Abschlussdokumentation im Rahmen der AAPV (PDF, 130 KB)
Qualitätsindikatoren -Erstdokumentation bzw. Abschlussdokumentation im Rahmen der AAPV -
Mitteilung an den Koordinator der Versorgungsregion (PDF, 17 KB)
Mitteilung an den Koordinator der Versorgungsregion
Ersatzkassen
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Palliativ-Vertrag mit den Ersatzkassen, gültig ab 1.7.2015 (PDF, 259 KB)
Vereinbarung über die palliativmedizinische Versorgung von unheilbar erkrankten Versicherten im häuslichen Umfeld -
Protokollnotiz zum AAPV-Vertrag mit den Ersatzkassen. (PDF, 16 KB)
Protokollnotiz zur Vereinbarung über die palliativmedizinische Versorgung -
2. Protokollnotiz zur Vereinbarung über die palliativmedizinische Versorgung von unheilbar erkrankten Versicherten im häuslichen Umfeld (PDF, 78 KB)
2.Protokollnotiz zum AAPV-Vertrag mit den Ersatzkassen. -
Teilnahmeerklärungen zum Vertrag über die palliativmedizinische Versorgung zwischen KV Nordrhein und VdEK (PDF, 231 KB)
Teilnahmeerklärungen zum Vertrag über die palliativmedizinische Versorgung zwischen KV Nordrhein und VdEK -
Erst- und Abschlussdokumentation im Rahmen der AAPV, Ersatzkassen (PDF, 107 KB)
Erst- und Abschlussdokumentation im Rahmen der AAPV, Ersatzkassen -
Teilnahmeerklärung und Einwilligung zum Datenschutz des Versicherten zur Vereinbarung über die palliativmedizinische Versorgung (PDF, 79 KB)
Teilnahmeerklärung und Einwilligung zum Datenschutz des Versicherten zur Vereinbarung über die palliativmedizinische Versorgung
Merkblatt | Infobrief | Flyer
Primärkassen
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Infobrief: Einheitlicher ambulanter allgemeiner Palliativvertrag für Primärkrankenkassen (PDF, 36 KB)
Infobrief: Einheitlicher ambulanter allgemeiner Palliativvertrag für Primärkrankenkassen -
Mitteilung des betreuenden Arztes an den Koordinator der Versorgungsregion (PDF, 49 KB)
Mitteilung des betreuenden Arztes an den Koordinator der Versorgungsregion -
Vortrag: Neuer einheitlicher allgemeiner ambulanter Palliativvertrag Primärkassen (PDF, 101 KB)
Vortrag: Neuer einheitlicher allgemeiner ambulanter Palliativvertrag Primärkassen
Qualifizierte ambulante Pflegeeinrichtungen und Hospizdienste
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Nordrhein
Der Anspruch der Versicherten auf die SAPV wurde mit der Gesundheitsreform 2007 geschaffen. Nordrhein war bundesweit die erste Region mit einem gemeinsamen Vertrag für alle nordrheinischen Krankenkassen.
Die SAPV in Nordrhein gilt für folgende Krankenkassen:
- AOK Rheinland/HH
- AOK Hessen
- Betriebskrankenkassen (siehe teiln. BKKen)
- IKK classic
- BIG direkt gesund
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Bundesknappschaft
- Ersatzkassen
Die SAPV wird in den einzelnen Versorgungsregionen durch Palliative Care Teams (PCTs), die sich aus Palliativmedizinern und Palliativpflegefachkräften zusammensetzen, sichergestellt. Die PCTs arbeiten mit Hospizdiensten und Apotheken zusammen.
Die SAPV dient – in Ergänzung zur AAPV – dem Ziel, Patientinnen und Patienten ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Schwerstkranken und Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform. Dies kann der Fall sein, wenn die aus einem komplexen Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines PCT erfordern.
SAPV kann als Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Versorgung verordnet werden.
Service
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Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung - Vordruck Muster 63 (PDF, 725 KB)
Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung - Vordruck Muster 63 -
Erläuterung des Vordruckmusters 63 (PDF, 16 KB)
Erläuterung des Vordruckmusters 63 -
Nordrheinische SAPV-Teams im Überblick (PDF, 114 KB)
Nordrheinische SAPV-Teams im Überblick