Vertrag Letzte Änderung: 25.04.2023, 08:04 Uhr Lesezeit: 15 Minuten

Palliativversorgung

Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) in Nordrhein

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

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Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Das Bild zeigt, in welchen Regionen bereits Verträge zur AAPV geschlossen werden konnten.
© KV Nordrhein
In den folgenden Versorgungsregionen konnten bereits Verträge zur AAPV geschlossen werden.

Bereits Ende 2005 haben die KV Nordrhein und die nordrheinischen Krankenkassen begonnen, Voraussetzungen für die Strukturen einer AAPV zu schaffen, die bundesweit einzigartig sind. Inzwischen verfügt Nordrhein über eine nahezu flächendeckende AAPV. In allen Versorgungsregionen arbeiten palliativmedizinisch qualifizierte Haus- und Fachärzte,  ambulante Palliativpflege- und Hospizdienste eng zusammen.

Viele Schwerstkranke und Sterbende haben damit die Möglichkeit, die letzte Lebensphase in ihrer häuslichen Umgebung zu verbringen und umfassend palliativmedizinisch und –pflegerisch versorgt zu werden.

Die AAPV ist in den nordrheinischen Verträgen mit den Primär- und Ersatzkassen geregelt. Beide Verträge wurden 2014 und 2015 weiterentwickelt und aktualisiert.

Der Strukturvertrag gilt für folgende Krankenkassen:

  • AOK Rheinland/HH
  • Betriebskrankenkassen
  • IKK classic
  • BIG direkt gesund
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
  • Bundesknappschaft  
  • Ersatzkassen

Verträge und Anlagen

Merkblatt | Infobrief | Flyer

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) in Nordrhein

Die Karte zeit die Regionen, in denen Verträge mit Palliative Care Teams abgeschlossen werden konnten.
© KV Nordrhein
In den folgenden Versorgungsregionen konnten mit Palliative Care Teams bereits Verträge nach der spezialisierten ambulanten Palliativ-Richtlinie abgeschlossen werden.

Der Anspruch der Versicherten auf die SAPV wurde mit der Gesundheitsreform 2007 geschaffen. Nordrhein war bundesweit die erste Region mit einem gemeinsamen Vertrag für alle nordrheinischen Krankenkassen.

Die SAPV in Nordrhein gilt für folgende Krankenkassen:

  • AOK Rheinland/HH
  • AOK Hessen
  • Betriebskrankenkassen (siehe teiln. BKKen)
  • IKK classic
  • BIG direkt gesund
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
  • Bundesknappschaft 
  • Ersatzkassen

Die SAPV wird in den einzelnen Versorgungsregionen durch Palliative Care Teams (PCTs), die sich aus Palliativmedizinern und Palliativpflegefachkräften zusammensetzen, sichergestellt. Die PCTs arbeiten mit Hospizdiensten und Apotheken zusammen.

Die SAPV dient – in Ergänzung zur AAPV – dem Ziel, Patientinnen und Patienten ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Schwerstkranken und Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform. Dies kann der Fall sein, wenn die aus einem komplexen Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines PCT erfordern.

SAPV kann als Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Versorgung verordnet werden.

Häufige Fragen