Vertrag Letzte Änderung: 23.06.2020, 12:59 Uhr Lesezeit: 10 Minuten

Hintergrundinformationen zur ambulanten Palliativversorgung in Nordrhein

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Mai 2005 ein Rahmenprogramm zur Umsetzung der flächendeckenden ambulanten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung verabschiedet. Erarbeitet wurde das integrative kooperative Konzept von der KV Nordrhein gemeinsam mit allen Krankenkassen und –verbänden, den Ärztekammern, der KV Westfalen-Lippe sowie Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Palliativmedizin, der Palliativpflege und der Hospizarbeit.

Das Versorgungsmodell richtet sich an Patientinnen und Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden und deren Lebenserwartung bei wenigen Wochen oder Monaten liegt. Voraussetzung ist, dass eine ambulante Palliativversorgung möglich und gewünscht bzw. eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist.

Besonders wichtig ist bei der ambulanten Palliativversorgung, alle Beteiligten zu vernetzen. Aus diesem Grund können in einer neuen Region oder Stadt nicht einzelne Ärzte dem Vertrag beitreten, sondern müssen sich in einem Netzwerk organisieren.

Das Wesentliche dabei ist die Multiprofessionalität. Neben Hausärzten und qualifizierten Palliativärzten ist die Einbindung eines ambulanten Palliativpflegedienstes notwendig. Bei der Initiierung eines Netzwerkes werden Sie von der KV Nordrhein und der GMG Gesundheitsmanagementgesellschaft mbH tatkräftig unterstützt.

Ärzte

Hausärzte: Die betreuenden Hausärztinnen und -ärzte spielen eine zentrale Rolle: Sie koordinieren die notwendigen diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen, sie betreuen die Patienten intensiv und beraten deren Angehörige. Gerade die Zusammenarbeit mit einem ambulanten Palliativpflegedienst und einer ambulanten arbeitenden Hospizgruppe kann dazu beitragen, Patienten ein Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Qualifizierte Palliativ-Ärzte: Unterstützt werden die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte von palliativmedizinisch erfahrenen und weitergebildeten Kollegen, den qualifizierten Palliativ-Ärzten. Sie können zur Mitbehandlung hinzugezogen werden und übernehmen insbesondere eine wichtige Rolle bei der Symptomkontrolle. Ihre eigenen Patientinnen und Patienten behandeln die qualifizierten Palliativmediziner selbstverständlich weiter.

Wer als betreuender Haus- oder Facharzt teilnehmen möchte, muss die 40-stündige Kursweiterbildung Palliativmedizin (Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und Bundesärztekammer) absolviert haben. Doch auch wenn die Kursweiterbildung Palliativ-Medizin noch nicht absolviert ist, können Patienten in der letzten Lebensphase im Rahmen des Projektes betreut werden. In diesem Fall ist der Nachweis nötig, dass bereits Erfahrungen in der Betreuung von Schwerstkranken in Hospizen gesammelt wurden. Der Kurs Palliativmedizin kann dann innerhalb von zwei Jahren nach Teilnahmebeginn absolviert werden.

Um als qualifizierter Palliativarzt (QPA) dem Vertrag beitreten zu können, ist der Nachweis des oben genannten Basiskurses erforderlich. Darüber hinaus müssen innerhalb von zwei Jahren nach Beitritt 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision abgeschlossen sein. Unter Berücksichtigung regionaler Strukturen soll eine enge Vernetzung aller Beteiligten erfolgen.