Vertrag Letzte Änderung: 05.04.2022, 08:31 Uhr Lesezeit: 10 Minuten

LDL-Eliminations-Behandlung

Ziele

Die Vereinbarung regelt die Abgeltung und Abrechnung der Kosten bei der Durchführung von ambulanten LDL-Eliminations-Behandlungen.

Geltungsbereich

Die Vereinbarung gilt für folgende Krankenkassen: AOK Rheinland, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Bundesknappschaft, Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW und Ersatzkassen.

Genehmigung

Die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach dieser Vereinbarung setzt eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein voraus.

Voraussetzung

Voraussetzung hierfür ist, dass die Ärzte persönliche Voraussetzungen für die Abrechnung erfüllen und die erforderlichen fachlichen Nachweise gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vorlegen. Des Weiteren müssen die teilnehmenden Ärzte für jeden einzelnen Behandlungsfall einen Antrag auf Durchführung der LDL-Apherese im Einzelfall stellen.

Nähere Details rund um die Abrechnung der Kostenpauschalen bei der LDL-Apherese erfahren Sie über die Ansprechpartner Ihrer zuständigen Bezirksstelle.