Qualität Letzte Änderung: 01.06.2021, 13:36 Uhr
Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
Die KV Nordrhein hat daher mit der IKK classic und im Anschluss auch mit dem BKK Landesverband ab dem 1. Juli 2020 einen Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) vereinbart.
An dem Vertrag können Hausärzte teilnehmen wie auch Fachärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde, Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Pneumologie oder Pulmologie und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Nachweis einer mindestens zwölfmonatigen Weiterbildung in einer pneumologischen Abteilung mit Weiterbildungsermächtigung. Alle müssen die apparative Voraussetzung zur Durchführung von Spirometrien in ihrer Betriebsstätte erfüllen.