Qualität Letzte Änderung: 16.06.2020, 13:05 Uhr

Einrichtungsbefragung für Belegärzte ausgesetzt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Januar 2019 beschlossen, die einrichtungsbezogene Dokumentation für belegärztliche Leistungen ab sofort bis 2020 auszusetzen.


Gilt nur für den stationären Fragebogen bei Belegärzten

Das Aussetzen der Dokumentationsverpflichtung betrifft ausschließlich den stationären Fragebogen bei Vertragsärzten (Belegärzten). Leistungen für Belegkrankenhäuser sowie ambulante Leistungen (auch am Krankenhaus) müssen weiterhin dokumentiert werden. Hintergrund der Entscheidung ist die seit Jahren von der KBV bemängelte Doppeldokumentation von Krankenhäusern und Belegärzten.

QS-Dokumentation wird weiterentwickelt

Das Institut für Transparenz und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickelt die QS-Dokumentation derzeit weiter. Ziel ist es, dass sich Belegärzte ab dem Erfassungsjahr 2021 entweder der einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation des kooperierenden Krankenhauses technisch aufwandsarm anschließen oder Fragen gezielt für das eigene Hygiene- und Infektionsmanagement beantworten können. Diese technische Anschlussmöglichkeit soll zum einen für Belegärzte am Krankenhaus gelten, aber auch Vertragsärzten die Möglichkeit bieten, sich bei ausschließlich ambulanten Tätigkeiten am Krankenhaus diesem ebenso anzuschließen.

Stellungnahmeverfahren bleibt weiterhin

Unberührt davon bleibt das gemeinsame Stellungnahmeverfahren nach § 12 Absatz 1 Verfahren 2 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL), in das Belegärzte bei Auffälligkeiten im kooperierenden Krankenhaus mit einzubeziehen sind.

Mehr Infos beim G-BA