Qualität Letzte Änderung: 14.07.2023, 12:00 Uhr

Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

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Anmeldung zum Weiterbildungskurs „Suchtmedizinische Grundversorgung“  

 

Suchtmedizinische Grundversorgung - Kongress ä23 Bonn

Die Voraussetzungen für die Substitution sind in der Anlage I Nr. 2 der Richtlinie "Methoden vertragsärztliche Versorgung" (früher BUB-Richtlinie) geregelt. Substitutionen dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden, die gegenüber der KV Nordrhein ihre fachliche Befähigung (Fachkundenachweis "Suchtmedizinische Grundversorgung) nachgewiesen haben und denen die KV eine Genehmigung erteilt hat.

Für den kollegialen Austausch rund um das Thema Substitution von Opioidabhängigen können Sie sich gerne an folgende Moderatoren von Qualitätszirkeln wenden:

Waldbröl:
Frau Cheban-Scheele – „Schnittstellen Psychotherapie, Psychiatrie, Sucht“

Wuppertal:
Frau Mauruschat – „QZ für Suchtmedizin“

Bergisch Gladbach:
Herr Schierbaum - „Arbeitskreis Susbtitution“

Köln:
Herr Dr. Pieper – „QUA SUB Qualitätszirkel substituierender Ärzte“

Sie möchten selber einen Qualitätszirkel zum Thema Substitution von Opiodabhängigen gründen? Dann senden Sie uns gerne Ihre Anfrage an qualitaetszirkel@kvno.de

News

Seit dem 1. Januar 2022 fördern wir mit unserem Strukturfonds Ärzte, die substitutionsgestützte Behandlungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung anbieten.

Gefördert wird die Qualifikation der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ mit einem Betrag in Höhe von 1.000 Euro und in ausgewiesenen Substitutionsfördergebieten bieten wir eine Anschubfinanzierung zwischen 1.000 und 5.000 Euro.

Nähere Informationen erhalten Sie hier: Arzt sein in Nordrhein

Dokumente zur Genehmigung

Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.

Ansprechpartner

Christine Fischer