Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Molekulargenetische Untersuchungen

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Für molekulargenetische Untersuchungen bei schweren Erbkrankheiten gelten seit dem 1. April 2012 zusätzliche Qualitätsanforderungen. Die Regelungen betreffen den Unterabschnitt 11.4.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Er wurde als Teil des Abschnitts 11.4 zum 1. Januar 2011 neu in den EBM aufgenommen unter der Voraussetzung, dass für diese Leistungen Maßnahmen zur Förderung der Qualität getroffen werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben dazu eine "Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen" abgeschlossen.

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