Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Molekulargenetische Untersuchungen
Für molekulargenetische Untersuchungen bei schweren Erbkrankheiten gelten seit dem 1. April 2012 zusätzliche Qualitätsanforderungen. Die Regelungen betreffen den Unterabschnitt 11.4.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Er wurde als Teil des Abschnitts 11.4 zum 1. Januar 2011 neu in den EBM aufgenommen unter der Voraussetzung, dass für diese Leistungen Maßnahmen zur Förderung der Qualität getroffen werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben dazu eine "Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen" abgeschlossen.
Dokumente zur Genehmigung
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Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von molekulargenetischer Leistungen aus dem Kapitel 11.4.2 EBM zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen nach § 135 Abs. 2 SGB V (PDF, 127 KB)
Antrag Molekulargenetik -
Praxisinfo: Jahresstatistik 2013 kann ab Januar eingereicht werden (PDF, 28 KB)
Praxisinfo: Jahresstatistik 2013 kann ab Januar eingereicht werden -
Praxisinfo zur Qualitätssicherung Molekulargenetik (PDF, 75 KB)
Praxisinfo zur Qualitätssicherung Molekulargenetik