Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Molekulargenetische Untersuchungen

Für molekulargenetische Untersuchungen bei schweren Erbkrankheiten gelten seit dem 1. April 2012 zusätzliche Qualitätsanforderungen. Die Regelungen betreffen den Unterabschnitt 11.4.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Er wurde als Teil des Abschnitts 11.4 zum 1. Januar 2011 neu in den EBM aufgenommen unter der Voraussetzung, dass für diese Leistungen Maßnahmen zur Förderung der Qualität getroffen werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben dazu eine "Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen" abgeschlossen.

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