Letzte Änderung: 17.06.2020, 15:41 Uhr

Qualitätssicherung Molekulargenetische Untersuchungen: Neue Anforderungen

Für molekulargenetische Untersuchungen bei schweren Erbkrankheiten gelten ab 1. April 2012 zusätzliche Qualitätsanforderungen. Die Regelungen betreffen den Unterabschnitt 11.4.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes. Neu ist, dass Ärzte, die Leistungen des Unterabschnitts 11.4.2 erbringen und abrechnen möchten, dafür eine Genehmigung der KV Nordrhein benötigen. Diese erhalten sie, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen.

Diese betreffen die fachliche Befähigung, die Indikationsstellung sowie die Durchführung, Organisation und Dokumentation der Untersuchungen. Dazu gehört beispielsweise das Erstellen einer betriebsstättenbezogenen Jahresstatistik, in der die molekulargenetischen Untersuchungen in aggregierter Form dokumentiert werden.

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Martina Rathay