Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Arthroskopie

Die Durchführung und Abrechnung von arthroskopischen Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung ist erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung zulässig. Hierzu sind neben fachlichen, räumlichen und apparativen Voraussetzungen auch die Anforderungen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren zu erfüllen.

 

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Gülveren Cihan