Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Arthroskopie

Die Durchführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen ist erst möglich, wenn die geforderten Voraussetzungen der Vereinbarung zum ambulanten Operieren erfüllt werden. Hierzu muss vorab eine Antrag zum ambulanten Operieren gestellt werden.

Zusätzlich muss die fachliche Befähigung nach Maßgabe der fakultativen Weiterbildung "Spezielle Orthopädische Chirurgie" vorliegen. Zur arthroskopischen Behandlung posttraumatischer Krankheitszustände nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung ist die Schwerpunktbezeichnung "Unfallchirurgie" zu führen. Weitere Behandlungen sind nur unter Nachweis bestimmter Untersuchungszahlen möglich.

Ansprechpartner

Gülveren Cihan