Qualität Letzte Änderung: 03.03.2023, 09:21 Uhr

Ambulantes Operieren

Die Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren vom 28.11.2011 ist ein zweiseitiger Vertrag des GKV-Spitzenverbands und der Deutschen Krankhausgesellschaft mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Hiernach können ambulante Operationen und stationsersetzende Leistungen – "Eingriffe gemäß § 115b SGB V" – in der vertragsärztlichen Versorgung nur dann erbracht und abgerechnet werden, wenn zuvor ein Antrag vollständig ausgefüllt an die Hauptstelle der KV Nordrhein geschickt und von dort die Genehmigung zum ambulanten Operieren erteilt wird.
Ausschlaggebend ist das Datum des Bescheids. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

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Voraussetzungen

„Eingriffe gemäß § 115b SGB V“ sind weiterhin nach Facharztstandard zu erbringen. Die fachlichen, organisatorischen, hygienischen, baulichen und apparativ-technischen Voraussetzungen sind in der vg. Vereinbarung vorgeschrieben. Wie bisher auch, sind u. a. die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zu den Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen zu beachten.

Der Vertrag nach § 115b Abs. 1 des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) "Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus" listet auf 98 Seiten der Anlage 1 zum Vertrag auf, welche Leistungen stationsersetzend – Leistungen, deren Ausführung in der Regel ambulant erfolgt – ambulant erbracht werden können. Er ist in drei Abschnitte gegliedert.

Der erste Abschnitt listet die OPS-Prozedurencodes für ambulant durchführbare Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe auf, die im EBM 2000plus enthalten sind. Und zwar im Anhang 2 zu Kapitel 31.2 (Ambulante und belegärztliche Operationen). OPS steht für Operationen- und Prozedurenschlüssel Version 2005.

Der zweite Abschnitt beinhaltet die Prozedurencodes, die EBM-Nummern außerhalb von Anhang 2 zu Kapitel 31.2 zugeordnet sind. Im dritten Abschnitt sind die EBM-Nummern angegeben, die keinem OPS-Code zugeordnet werden konnten.

Ansprechpartner

Gülveren Cihan