Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts)syndrom (AD(H)S)

Die KV Nordrhein hat mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der AOK Rheinland / Hamburg zum 1. Oktober 2010 einen Vertrag über die Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit AD(H)S gemäß § 136 Abs. 4 SGB V abgeschlossen.

Ziel des Vertrags ist, eine qualitativ hochwertige leitlinienbasierte Diagnostik und Therapie den betroffenen Kindern und Jugendlichen anzubieten.

Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin die mindestens 30 AD(H)S-Patienten aller Kassen je Quartal in den vergangenen beiden Jahren vor Vertragsteilnahme behandelt haben.

Ergänzend zu diesem Vertrag wurde ein Modulvertrag „Besondere psychotherapeutische Behandlung“ abgeschlossen. Ziel dieses Vertrages ist das Angebot einer fundierten Diagnostik und verbesserten Koordination der Behandlung sowie der Ausweitung psychotherapeutischer Leistungen für Kinder- und Jungendliche.

Teilnahmeberechtigt sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten und Ärztliche Psychotherapeuten, die die entsprechenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Die teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten am AD(H)S-Vertrag finden Sie über unsere Online-Suche. Wählen Sie unter den Behandlungsprogrammen den Punkt "Teilnahme am ADHS-Vertrag".

Ansprechpartner

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