Vertrag Letzte Änderung: 05.04.2022, 08:27 Uhr Lesezeit: 10 Minuten

AD(H)S

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Die KV Nordrhein hat mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und der AOK Rheinland / Hamburg zum 1. Oktober 2010 einen Vertrag über die Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit AD(H)S gemäß § 136 Abs. 4 SGB V abgeschlossen.

Ziel des AD(H)S-Vertrags ist, eine qualitativ hochwertige leitlinienbasierte Diagnostik und Therapie den betroffenen Kindern und Jugendlichen anzubieten. Teilnehmende Ärzte erhalten die Honorare zusätzlich zum Regelleistungsvolumen. Das Vergütungsvolumen kann in der Spitze je Patient bis zu 700 Euro betragen.

Ergänzend zum AD(H)S-Vertrag wurde ein Vertrag zur Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen mit dem Krankheitsbild AD(H)S zum 1. Oktober geschlossen. Ziel des Modulvertrages „Besondere psychotherapeutische Behandlung“ ist das Angebot einer Diagnostik mit einer verbesserten Koordination der Behandlung sowie die stärkere Einbeziehung psychotherapeutischer Leistungen.

Die Honorare vom psychotherapeutischen Explorationsmodul in Höhe von 50 Euro je Patient bis zur Samstagssprechstunde in Höhe von 200 Euro erhalten Psychotherapeuten zusätzlich zur zeitbezogenen Kapazitätsgrenze.

Die teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten am AD(H)S-Vertrag finden Sie über unsere Online-Suche. Wählen Sie unter den Behandlungsprogrammen den Punkt "Teilnahme am ADHS-Vertrag".

Verträge und Anlagen