Niederlassung Beratung Letzte Änderung: 22.06.2020, 17:51 Uhr
Kooperation
Sie haben vor, sich niederzulassen, wollen das aber nicht alleine? In diesem Fall bietet sich die Kooperation mit anderen Medizinerinnen, Medizinern, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten an. Wir beraten Sie gerne individuell und persönlich zu den möglichen Kooperationsformen.
Praxisgemeinschaft
Falls Sie lediglich das finanzielle Risiko einer Einzelpraxis scheuen, aber eigenverantwortlich und unabhängig tätig sein möchten, ist eine Praxisgemeinschaft für Sie eine gute Option. In dieser Organisationsgemeinschaft teilen Sie sich mit mindestens einer Kollegin oder einem Kollegen aus dem gleichen oder einem anderen Fachgebiet Räume, Geräte und Personal. Wirtschaftlich arbeiten Sie aber getrennt, Sie führen auch Ihren eigenen Patientenstamm. Apparate- und Laborgemeinschaften sowie ambulante Operationszentren können ebenfalls so organisiert sein.
Die Praxisgemeinschaft im Überlick:
- Sie teilen sich Ressourcen, wie Geräte, Raum- oder Personalkosten, wie zwei Einzelpraxen unter einem Dach, denn jeder der beteiligten Ärzte bleibt rechtlich eine eigene Praxis.
- Jeder der beteiligten Ärzte behält seinen eigenen Patientenstamm und rechnet seine Leistungen mit der KV ab.
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
Deutlich enger ist die Zusammenarbeit in einer Berufsausübungsgemeinschaft. Dabei teilen sich mindestens zwei Ärztinnen/Ärzte gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtung den Patientenstamm und wirtschaften auch gemeinsam. Dieser rechtlich verbindliche Zusammenschluss lässt Ihnen dennoch die Freiheit, eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig zu arbeiten.
Die Berufsausübungsgemeinschaft im Überlick:
- Sie teilen sich Ressourcen, was Investitions- und Betriebskosten senkt.
- Sie stehen im steten kollegialen Austausch, arbeiten aber eigenverantwortlich.
- Sie vergrößern als Team Ihr Leistungsspektrum und sind in der Regel zeitlich flexibler, da die Patienten bei Abwesenheit eines Partners trotzdem versorgt werden.
- Eine BAG kann örtlich oder sogar überörtlich gegründet werden.
- Wenn mehr als zwei Ärzte an einem Standort tätig sind, profitieren Sie von Zuschlägen auf das Regelleistungsvolumen.
Jobsharing BAG
Ein Planungsbereich ist gesperrt, weil er als überversorgt eingestuft ist? Hier bietet das Jobsharing den Einstieg in die vertragsärztliche Versorgung. Dabei teilen Sie sich mit einer Kollegin oder einem Kollegen der gleichen Fachrichtung den bisherigen Leistungsumfang einer Praxis. Dies kann der Entlastung der niedergelassenen Ärztin bzw. des niedergelassenen Arztes dienen, ist aber auch eine gute Möglichkeit, eine spätere Praxisübernahme vorzubereiten. Ob Sie sich dabei anstellen lassen oder selbstständig tätig werden, entscheiden Sie mit Ihrem Jobsharing-Kooperationspartner. In beiden Fällen verbleibt es bei der bereits vorhandenen Zulassung Ihres Kooperationspartners, auf der Sie im Jobsharing trotz des gesperrten Planungsbereiches mitarbeiten können.
Das Jobsharing im Überblick
- Sie erhalten die Möglichkeit, trotz eines gesperrten Planungsbereiches vertragsärztlich tätig zu werden.
- Jobsharing ist eine gute Möglichkeit für eine spätere Praxisübernahme.
- Als Jobsharer kann man angestellt oder selbstständig tätig sein.
- Sie arbeiten im Team mit Kollegen der gleichen oder einer anderen Fachrichtung.
Weitere Inforamtionen zum Jobsharing
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Ein MVZ ist eine fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung, in der Vertragsärztinnen und -ärzte oder angestellte Ärztinnen und Ärzte zusammenarbeiten können. Ziel ist die Versorgung der Patientinnen und Patienten aus einer Hand. Für die Gründung braucht man mindestens zwei halbe Kassensitze. Zudem kann ein MVZ in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben werden.
Das MVZ im Überblick
- Sie können selbstständig oder angestellt tätig sein.
- Sie können Ressourcen gemeinsam nutzen, was Investitions- und Betriebskosten senkt.
- Wenn mehr als zwei Ärzte an einem Standort tätig sind, profitiert das MVZ von Zuschlägen auf das Regelleistungsvolumen.
- Sie stehen im steten kollegialen Austausch, arbeiten aber eigenverantwortlich.
- Unterschiedliche Rechtsformen sind möglich, z. B. Personengesellschaften (GbR oder Partnerschaftsgesellschaft) oder Kapitalgesellschaften (GmbH).