Abrechnung Vertrag Recht Verordnung Letzte Änderung: 11.02.2016, 15:44 Uhr Lesezeit: 20 Minuten

Abrechnung bei der Behandlung von Flüchtlingen

Am 1. Oktober 2015 startete der Vertrag über die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die Abrechnung von Leistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber.

Ab 1. April 2017 gilt der geänderte Vertrag über die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um die Abrechnung von Leistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber.

Mehr Infos zum Vertrag zur Flüchtlings-Erstversorgung

Erstaufnahme-Einrichtungen

Krankenbehandlungsschein der Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln

Leistungen für Asylbewerber abrechnen