Abrechnung Vertrag Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 22.01.2024 10:50 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

VorsorgePlus: Beitritt der IKK classic zum 1. Januar 2024

Die IKK classic ist dem Vertrag zur besonderen Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen (VorsorgePlus) zum 1. Januar 2024 beigetreten.

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© sebra | Adobe Stock
Eine Ärztin ist mit einem Patienten im Gespräch.

Damit können diese Vertragsleistungen nun auch für Versicherte der IKK classic erbracht und abgerechnet werden.

Teilnehmende Krankenkassen (Stand 1. Januar 2024)

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • Hanseatische Krankenkasse (HEK)
  • BIG direkt gesund
  • IKK classic

Die angepasste krankenkassenübergreifende Patienten-Teilnahmeerklärung steht auf der Vertragsseite der KV Nordrhein zum Download bereit. Bitte verwenden Sie diese Version für Ihre künftigen Neueinschreibungen. Die bisherigen Formulare beziehungsweise bereits hierüber erfolgte Einschreibungen behalten ihre Gültigkeit. Eine erneute Einschreibung ist nicht erforderlich. Patientinnen und Patienten müssen nur einmal in den Vertrag eingeschrieben werden.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Patiententeilnahmeerklärungen von der Praxis innerhalb von 10 Tagen an die KV Nordrhein zu übersenden sind und für die Prüfung der Quartalsabrechnung bei der KV Nordrhein entsprechend verarbeitet und hinterlegt sein müssen. Patienten müssen nur einmal in den Vertrag eingeschrieben werden.

Hintergrund und Vertragsziele

Der seit dem 1. April 2023 bestehende Vertrag VorsorgePlus soll die Früherkennung und anschließende strukturierte Nachsorge von Komorbiditäten und Folgeerkrankungen von Patientinnen und Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen in der hausärztlichen Praxis fördern.

Versorgungsprogramme zur Früherkennung von Demenz

  1. Eisenmangel bei Herzinsuffizienz
  2. Respiratorische Insuffizienz bei COPD
  3. Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK)
  4. COPD bei vorbestehendem Asthma

Teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte erhalten für die zusätzlich erbrachten Leistungen eine extrabudgetäre Vergütung von 20 Euro je Früherkennung sowie im Rahmen der Nachsorge je Quartal für maximal acht Folgequartale.

Sofern Sie noch nicht an dem Vertrag teilnehmen, können Sie Ihre Erklärung hierüber auf elektronischem Weg über das KVNO-Portal einreichen.

  • Torsten Klüsener