KVNO aktuell Letzte Änderung: 01.02.2024 15:20 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

KVNO aktuell 01+02 | 2024 - Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

nach dem Krisengipfel mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 9. Januar in Berlin hat sich die Welt für die ambulante vertragsärztliche Versorgung natürlich nicht von einem auf den anderen Tag verändert.

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© KV Nordrhein | Lothar Wels
Dr. med. Carsten König (l.) und Dr. med. Frank Bergmann

Dennoch: Die Aktionen im Rahmen der von allen Länder-KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf den Weg gebrachten Kampagne #PraxenKollaps haben aus unserer Sicht in erheblichem Maße mitbewirkt, dass sich zumindest der Ton und die öffentliche Haltung uns gegenüber geändert haben – ein erster Schritt in die gewünschte Richtung, zu dem Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, beigetragen haben.

Zum Beispiel dadurch, dass Sie in Ihren Praxen mehr als eine halbe Million Unterschriften für die Bundestagspetition zur Rettung der ambulanten Versorgung gesammelt haben. Sie sind nicht müde geworden, deutlich zu machen, wo die berechtigten Sorgen und Nöte von Ihnen und Ihren Praxisteams liegen. Dafür möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen bedanken!

Das Treffen zwischen Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Ärztevertreterinnen und -vertretern im Januar war überfällig - nun kommt es darauf an, den angekündigten Maßnahmen auch konkrete Maßnahmen folgen zu lassen. Für eine passgenaue Ausgestaltung der Vorschläge braucht es nun die Expertise der ärztlichen Selbstverwaltung - Planungen am „grünen Tisch“ können wir nicht gebrauchen. Die schon länger angekündigte Entbudgetierung der Hausärztinnen und -ärzte wird die für die niedergelassene Ärzteschaft erforderliche finanzielle Planungssicherheit erhöhen. Wer mehr arbeitet, wird nicht länger durch Kürzungen bestraft. Das ist in erster Linie auch eine gute Nachricht für junge Medizinerinnen und Mediziner, die ihre Zukunft in der ambulanten Versorgung sehen. Wir brauchen die Entbudgetierung allerdings selbstverständlich auch für den Bereich der fachärztlichen Versorgung. Gerade hier werden sich u. a. Wartezeiten verschärfen, wenn die vollständige Bezahlung der erbrachten Leistungen weiterhin ausbleibt.

Auch im Bereich der Digitalisierung lässt das BMG nun erkennen, dass es für den Ablauf in den Praxen maßgeblich relevante Dinge voranbringen will. Die Rede ist von einem Maßnahmenbündel, das (endlich!) für Praxisverwaltungssysteme (PVS) transparente und verbindliche Vorgaben vorsieht, um deren Funktionalitäten schneller und nutzerfreundlicher implementieren zu können. Außerdem soll der Wechsel zu leistungsfähigen PVS für die Niedergelassenen erleichtert werden. Die angekündigte Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen sehen wir als weiteren sehr wichtigen Punkt. Die Einführung einer jahresbezogenen Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch kranker Patientinnen und Patienten – unabhängig von der Zahl der Praxisbesuche – ist ebenfalls ganz klar als Schritt in die richtige Richtung zu bezeichnen und verschafft kostbare Behandlungszeit. Hier wird die Finanzierungsgrundlage für eine solche strukturelle Änderung entscheidend sein.

Lauterbach und das BMG werden sich nun vor allem daran messen lassen müssen, wie zeitnah und konkret diese Vorhaben umgesetzt werden. Als KV Nordrhein stehen wir bereit, die Umsetzung konstruktiv zu unterstützen und mitzugestalten.

Dr. med. Frank Bergmann
Vorstandsvorsitzender

Dr. med. Carsten König, M. san.
Stellv. Vorstandsvorsitzender