DMP Vertrag KVNO aktuell Letzte Änderung: 26.03.2024 17:00 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

DMP: Vertrag für COPD aktualisiert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im vergangenen Jahr die Regelungen zum Disease-Management-Programm (DMP) für Patientinnen und Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) aktualisiert und in die DMP-Anforderungen-Richtlinie aufgenommen. Aufgrund der neuen Vorgabe wurde der nordrheinische Vertrag nun zum 1. April 2024 angepasst.

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© sebra | Adobe Stock
Eine Ärztin ist mit einem Patienten im Gespräch.

Zu den wesentlichen Änderungen gehört unter anderem ein stärkerer Fokus auf die Überwachung und Steuerung der Arzneimitteltherapie. Insbesondere die Indikation für inhalative Corticosteroide ist regelmäßig zu überprüfen. Weitere Änderung: Ist eine Langzeit-Sauerstofftherapie notwendig, muss diese mindestens 15 Stunden pro Tag durchgeführt werden. Besteht neben Asthma bronchiale zusätzlich eine COPD, ist die Wahl des vorrangigen DMP in Abhängigkeit des Krankheitsverlaufs für die Einschreibung abzuwägen. Eine gleichzeitige Teilnahme in beiden Programmen ist nicht möglich. Wichtig: Bei Überweisungen im Rahmen des Programms ist der Fachärztin oder dem Facharzt die jeweilige Einschreibung zum DMP auf der Überweisung anzugeben. Für die Abgrenzung der Krankheitsbilder Asthma bronchiale und COPD wurden in der Richtlinie typischen Merkmale als Orientierung aufgenommen (siehe Tabelle 1).

Inhalationsrauchen verschlechtert die Prognose einer COPD erheblich. Tabakkarenz ist somit die wichtigste Maßnahme, um den Verlauf der COPD und deren Folgen zu verlangsamen. Deswegen stehen Maßnahmen zur Tabakentwöhnung im Vordergrund der Therapie. Entsprechend wichtig ist es, jeder Raucherin und jedem Raucher mit COPD Zugang zu einem strukturierten, evaluierten und publizierten Tabakentwöhnungsprogramm zu ermöglichen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung erfüllen folgende Programme diese Anforderungen:

  • „Mein Nichtraucherprogramm“ (BdP-Bundesverband der Pneumologen in Deutschland)
  • „Rauchfrei-Programm“ (IFT-Institut München)
  • „Nichtraucher in sechs Wochen“ (Universitätsklinik Tübingen, Professor Batra)

Da diese Programme nicht in die DMP als Schulung eingebunden werden konnten, können sich ausstiegsbereite Raucherinnen und Raucher auch bei ihrer Krankenkasse über verfügbare Angebote und eine Kostenübernahme informieren, beispielsweise über deren Präventionskurse nach Paragraf 20 SGB V.

Neue Beratungsleistung: Tabakentwöhnung

Für die DMP COPD und Asthma bronchiale konnte die KV Nordrhein nun erstmals eine neue Beratungsleistung zur Motivation Tabakentwöhnung für die am DMP teilnehmenden Haus- und Fachärztinnen und -ärzte aufnehmen. Voraussetzung für die Abrechnung ist der Fortbildungsnachweis zu den Themen „Tabakentwöhnung oder motivierende Gesprächsführung“. Diesen müssen Ärztinnen und Ärzte bei der KV Nordrhein einreichen oder sie müssen bereits von der KV Nordrhein über eine Genehmigung zur Patientenschulung COBRA (SNR 90240) verfügen. Details hierzu finden Sie in den Vergütungsvereinbarungen.

Der Dokumentationsparameter Nr. 11 „COPD-bezogene Über- bzw. Einweisung veranlasst“ wurde gestrichen und zwei neue Qualitätsziele wurden aufgenommen:

  • leitliniengerechter Einsatz an ICS: niedriger Anteil mit einer Dauertherapie
  • hoher Anteil geschulter Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bei DMP-Einschreibung noch keine Schulung besucht hatten

Dokumentationsdaten bestimmen Zielerreichung

Die Dokumentation der durchzuführenden Kontrolluntersuchungen bestimmt die praxisindividuelle Erreichung der DMP-Qualitätsziele. Nach den bundesweiten DMP Qualitätsberichten werden für Nordrhein weiterhin Praxen verzeichnet, deren Dokumentationsdaten die vorgegebenen Untersuchungen nicht ausreichend abbilden. Wir bitten bei der Dokumentation daher um Beachtung beispielsweise folgender Parameter:

  • mindestens jährliche Ermittlung und Dokumentation des FEV-1-Wertes = x Prozent des Sollwertes
  • mindestens jährliche Überprüfung der Inhalationstechnik
  • Empfehlung körperlichen Trainings
  • Empfehlung zum Tabakverzicht bei Raucherinnen und Rauchern
  • hoher Anteil geschulter Patientinnen und Patienten

Übermittlungsfristen beachten

Es werden nur Dokumentationen vergütet, die vollständig, plausibel und fristgemäß an die Datenstelle übermittelt werden. Nach den DMP-Verträgen müssen die Dokumentationen der Datenstelle innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Erstellung vorliegen. Daneben besteht eine Korrekturfrist von insgesamt 52 Tagen nach Ablauf des Dokumentationsquartals. Bis dahin müssen alle erforderlichen Korrekturen von Dokumentationsfehlern abgeschlossen sein. Eine Verlängerung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich. Da es immer wieder zu verspäteten und damit verfristeten Dokumentationen kommt, sind die Fristen zur Übersendung an die Datenstelle unbedingt einzuhalten (siehe Tabelle 2).
 

  • Torsten Klüsener