Abrechnung Vertrag EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 05.01.2024 11:47 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

AAPV-Verträge: Mehr Geld für bestimmte Besuchsleistungen

Die mit den Krankenkassen vereinbarten Verträge zur Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) sehen unter anderem eine jährliche Anpassung bestimmter Besuchsleistungen um die Steigerung des Orientierungswertes vor.

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© Chinnapong | Adobe Stock

Da der Orientierungswert zum 1. Januar 2024 um 3,85 Prozent gestiegen ist, ändert sich der Punktwert für bestimmte Besuchsleistungen wie etwa Dringlichkeits- oder Pflegeheimbesuche wie folgt:

  • Primärkassen: GOP 01411, 01412 und 01415 (neuer Punktwert in 2024: 17,24601 Cent)
  • Ersatzkassen: GOP 01410, 01411, 01412, 01413 und 01415 (neuer Punktwert in 2024: 16,53718 Cent)

Die üblichen vertraglichen Regelungen gelten unverändert fort.