Letzte Änderung: 10.06.2020, 16:47 Uhr

Verträge 2019

Änderungsvereinbarung zum Hautkrebsvorsorge-Vertrag mit der Knappschaft

Die Änderungsvereinbarung zum Hautkrebsvorsorge-Vertrag mit der Knappschaft ist mit Wirkung zum 1. Juli 2019 gültig.

Vereinbarung nach § 106d Abs. 5 SGB V zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfung

Vereinbarung nach § 106d Abs. 5 SGB V zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und den Verbänden/ Krankenkassen in Nordrhein ab dem 01.01.2019.

1. Nachtrag zur Prüfvereinbarung

Die Prüfvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und den Verbänden/ Krankenkassen in Nordrhein wurde ergänzt. Die Erprobungsregelungen zur Durchschnittswerteprüfung und zum MRG-Verfahren wurden verlängert; Anlage 1 und Anlage 2 der Prüfvereinbarung wurden inhaltlich ergänzt.

Übersicht über die Vergütung von Schutzimpfungen ab 1. Mai 2019

Die Übersicht über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen in Nordrhein wurde zum 1. Mai 2019 aufgrund der Aufnahme der Herpes-zoster-Impfung aktualisiert.

Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf

Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf über die Aufnahme von Wundmaterialien ist mit Wirkung ab 01.04.2019 gültig.

Vierte Änderungsvereinbarung zum Katarakt-Vertrag mit der IKK Classic – ab 1. Oktober 2018

Die 4. Änderungsvereinbarung zum Vertrag über die Förderung ambulant durchgeführter Katarakt-Operationen in der vertragsärztlichen Versorgung mit der IKK Classic ist mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 bzw. 1. Januar 2019 gültig.