Praxisinformation Letzte Änderung: 26.03.2024 14:10 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Hybrid-DRG-Grouper kann ab sofort im Portal genutzt werden

Die Software zur Prüfung von Hybrid-DRG-relevanten Leistungen steht im KVNO-Portal bereit.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband hatten Anfang März die Abrechnungsmodalitäten für die neuen Hybrid-DRG beim ambulanten Operieren beschlossen. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können die Fallpauschalen für bestimmte Eingriffe rückwirkend zum 1. Januar 2024 abrechnen (vgl. KVNO-Praxisinformation vom 13. März 2024).

Ab heute steht nun im KVNO-Portal auch ein zertifizierter Hybrid-DRG-Grouper zur Verfügung. Mit dieser Software kann geprüft werden, ob eine bestimmte Leistung als Hybrid-DRG abgerechnet werden kann und wie diese dann vergütet wird. Weist die Grouper-Software die eingegebene Leistung als Hybrid-DRG aus, so kann die dazugehörige Pseudo-GOP über das PVS mit uns abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie: Die Pseudo-GOP ist nur abrechnungsfähig, wenn der Grouper eine zulässige Hybrid-DRG bestimmt.

So funktioniert der Grouper

Wir haben im KVNO-Portal die neue Kachel „Hybrid-DRG-Grouper“ angelegt. (Einen Screenshot finden Sie in unten stehender PDF-Datei.) Über diese gelangen Sie zu einer Eingabemaske, in der Sie alle grouperrelevanten Angaben eingeben können. Zu den Pflichtfeldern gehören z. B. die Hauptdiagnose (ICD10-Code), die Prozedur (OPS-Code) und das Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten. Sobald alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, können Sie die Gruppierung starten und erhalten das Ergebnis, zu welcher Hybrid-DRG die eingegebene Kombination führt. Außerdem wird angezeigt, welche Pseudo-GOP dieser Hybrid-DRG zugeordnet ist. Wenn es sich bei der eingegebenen Leistung um keine Hybrid-DRG handelt, wird dies ebenfalls angezeigt.

Bei der Abrechnung der Pseudo-GOP in ihrem PVS System ist weiterhin zu beachten, dass die Hauptdiagnose im freien Begründungstext im Format #H_ICD-SCHLÜSSEL# (z.B. #H_K40.20#) angegeben werden muss. Sobald die monatliche Abrechnung möglich ist, werden Sie Ihre Abrechnung ebenfalls direkt über das KVNO-Portal einreichen können.

Beauftragungen erfolgen im Nachgang zur Quartalsabrechnung

Damit wir als KVNO die Abrechnung der Hybrid-DRGs übernehmen können, muss eine Beauftragung durch den abrechnenden Arzt erfolgen. Hierzu erarbeiten wir derzeit eine Abrechnungsvereinbarung, die Ihnen im Nachgang zur Abrechnung des 1. Quartals 2024 zugesandt wird. Bis dahin können Sie die Leistungen ohne formelle Vereinbarung mit der regulären Quartalsabrechnung einreichen und abrechnen.

Zu den weiteren Entwicklungen rund um den Hybrid-DRG-Grouper und natürlich auch zum Abrechnungsverfahren werden wir Sie kontinuierlich auf dem Laufenden halten. Alle wichtigen Informationen, nützliche FAQs und Hinweise zur Anwendung der Grouper-Software finden Sie außerdem auf unserer Extra-Seite im Internet, die wir sukzessive ergänzen und aktualisieren:

KVNO-Extraseite „Hybrid-DRG“