Letzte Änderung: 27.11.2010, 00:00 Uhr

Streit zwischen Haus- und Fachärzten

Der Paragraf 73b reißt die Fronten auch in Nordrhein auf. Am Ende könnten die Kassen die lachenden Dritten sein.

Es war die letzte Vertreterversammlung unter den Vorsitzenden Dr. Leonhard Hansen und Dr. Klaus Enderer. Am 5. Juni hatten sie ihre Kündigung eingereicht, nachdem die Mehrheit der Vertreterversammlung die Position des Führungsduos in Bezug auf die Ausstattung der Praxen mit neuen Lesegeräten missbilligt hatte.

In seinem Bericht zur Lage zog Hansen Bilanz über die vergangenen zehn Jahre, in denen er dem Vorstand der KV Nordrhein vorsaß. Im Zentrum stand die Analyse der Honorarentwicklung.

Einzelleistungen erfolgreich ausgeweitet

Die vom Gesetzgeber vorgegebenen maximalen Steigerungsraten seien in allen Jahren realisiert worden. Gleichzeitig habe die KV Nordrhein vieles als Einzelleistungen aus dem Budget geholt: Der Anteil der Einzelleistungen an der Gesamtvergütung stieg von 14 auf 33 Prozent. Daran haben laut Hansen die Disease-Management-Programme (DMP) den entscheidenden Anteil.

„Mit den DMP haben wir Vorbildliches geleistet“, sagte Hansen. Inzwischen seien fast 380.000 Typ-2-Diabetiker in Nordrhein in das DMP eingeschrieben – das sind über 90 Prozent der Typ-2-Diabetiker insgesamt. Zahlreiche Parameter belegen den Erfolg der Programme: Sinkende Blutdruckwerte, eine bessere medikamentöse Versorgung und ein geringerer Raucheranteil tragen dazu bei, dass DMP-Patienten länger leben.

Die DMP sieht Hansen als „die einzigen Innovationen der vergangenen Jahre, die diese Bezeichnung verdienen“. Sie seien ohne die KVen nicht zu operationalisieren gewesen.

Paragraf 73b ist wettbewerbsfeindlich

Nun aber sieht der scheidende Chef die KV bedroht. Es fehle das „klare und eindeutige Bekenntnis der Politik zum KV-System“. Der Kollektivvertrag bröckele. Die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung lasse sich nur „mit einem wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsmodell“ garantieren.

Vor allem durch den Paragrafen 73b (hausarztzentrierte Versorgung) habe die Politik die KVen aber vom Spielfeld auf die Tribüne verbannt. „Das ist so, als würde Brasilien bei der Fußball-Weltmeisterschaft grundsätzlich ausgeschlossen“, kritisierte Hansen.

Statt die existierenden konkreten Beiträge für innovative Versorgungsansätze zu erproben, habe die Politik mit dem Paragrafen 73b ein „folgenschweres Signal“ gesetzt: „Wer am lautesten brüllt, wird am Ende belohnt“. Er verschärfe die Verteilungskonflikte in der Ärzteschaft und vertiefe die Gräben. Gegen die drohende Übermacht der Kassen gibt es nach Hansens Ansicht keine Alternative zum engen Schulterschluss der Ärzteschaft. „Aber der Paragraf 73b zerreißt die Profession“, warnte Hansen.

Front statt Schulterschluss

Wie schwer der Schulterschluss zwischen Allgemeinmedizinern und Fachärzten fallen dürfte, zeigte die anschließende Diskussion in der Vertreterversammlung. „Seit zwanzig Jahren hat es das KV-System nicht geschafft, gute Bedingungen für den hausärztlichen Nachwuchs zu schaffen“, kritisierte Reiner Kötzle, der Vorsitzende des Hausarzt-Ausschusses und Mitglied des Hausärzteverbands.

Bei den Opthalmologen und anderen fachärztlichen Versorgerpraxen sehe es finanziell doch nicht besser aus als bei den Hausärzten, hielt Prof. Bernd Bertram dagegen. „Wir sollten keine künstlichen Fronten aufmachen“, erklärte der Vorsitzende des Berufsverbandes der Augenärzte.

Das sah der Kölner Allgemeinmediziner Dr. Guido Marx anders: „Wir wollen eigene Wege gehen.“ Und dafür hätten die Hausärzte gute Karten. „Wir sind derzeit und in Zukunft gefragter als die Spezialisten.“

Neurologe Dr. Frank Bergmann forderte Haus- und Fachärzte zur Zusammenarbeit auf. Es gebe gute Gründe, Gemeinsamkeiten zu suchen, „auch wenn das manchmal besser in getrennten Schlafzimmern als im gemeinsamen Ehebett“ funktioniere. „Auf jeden Fall kosten aber zwei Haushalte mehr als einer“, warnte der Vorsitzende des Ausschusses Fachärzte vor dem Ansinnen des Hausärzteverbandes, eine eigene Abrechnungsstruktur aufzubauen.

Verwaltungskosten sinken

Die Ausgaben der KV Nordrhein belaufen sich 2010 auf 87,8 Millionen Euro. Das ist weniger als im laufenden Jahr, sodass die Verwaltungskostensätze für die meisten Ärzte und Psychotherapeuten sinken.

Wer seine Abrechnung IT-unterstützt vornimmt, zahlt 2,6 Prozent, wer nicht per Diskette abrechnet muss weiterhin 3,5 Prozent zahlen. Die niedrigsten Sätze gelten für die Online-Abrechner, die die Gesamtaufstellung auch noch digital signieren: Bei ihnen beträgt der Verwaltungskostensatz 2,4 Prozent.

Prüfsteine für die Telematikinfrastruktur

Die Vertreterversammlung beschloss, sich jetzt, da sich die elektronische Gesundheitskarte im Prüfstand befinde, konstruktiv in den Diskussionsprozess einzubringen.

„Innerhalb der Vertragsärzteschaft besteht ein sehr großes Interesse an einer weiteren Vernetzung und ebenso an den Möglichkeiten der elektronischen Arztkommunikation. Alle Beteiligten streben dabei aber eine Effizienz- und Qualitätsverbesserung an.

Voraussetzung für eine breite Akzeptanz bei der Einführung einer Telematikinfrastruktur innerhalb der Ärzteschaft ist besonders:

  • keine zentrale Datenspeicherung und kein zentralisierbarer Zugriff auf die Daten
  • die Freiwilligkeit der Nutzung, besonders der Online-Anbindung
  • eine gute Funktionalität des Systems im Praxisablauf
  • ein nachweisbarer medizinischer Nutzen
  • kalkulierbare Kosten für die Anwender“

Der Vorstand der KV Nordrhein soll Maßnahmen zur Umsetzung dieser Forderungen ergreifen. Eine Arbeitsgruppe soll die Entwicklung im Bereich der Telematik begleiten.