Letzte Änderung: 23.11.2011, 00:00 Uhr

Honorarreform: Vertreterversammlung stimmt Notstandsmaßnahmen zu

Nach ausführlicher Diskussion hat die Vertreterversammlung (VV) der KV Nordrhein auf ihrer Sitzung am 28. März 2009 dem Vorstand grünes Licht für die Einrichtung von zeitlich befristeten Notstandsregelungen gegeben. Die Maßnahmen sollen die Umstellung auf das neue Honorarsystem verträglicher gestalten.

„Wir brauchen diese Übergangsphase, damit die Praxen sich auf das neue Honorarsystem einstellen können“, sagte Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein. Die Krankenhäuser hätten fünf Jahre Zeit gehabt, sich auf ein vergleichbares System einzustellen. Die Kassenärzte sollten dies in drei Wochen leisten. „Das ist unmöglich“, so Hansen.

Die Notstandsregelung begrenzt die Verluste des gesamten Honorars:

  • im Quartal I/2009 auf 5 Prozent
  • im Quartal II/2009 auf 7,5 Prozent
  • im Quartal III/2009 auf 10 Prozent
  • im Quartal IV/2009 auf 15 Prozent

Die Stützung erfolgt automatisch. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch Umverteilungen, Rückstellungen und zusätzliche Mittel der Krankenkassen. Die Vertreter betonten aber auch, dass es auf Dauer nicht akzeptabel sei, dass Ärzte existenzbedrohende Honorarverluste nur durch „kollegiales Sponsoring“ vermeiden könnten.

Änderungen der Honorarreform nötig

Deshalb unterstützt die VV nachdrücklich die Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, die eine Revision der Honorarreform noch in diesem Jahr vorsieht.

Die geforderten Änderungen lauten wie folgt:

  • Vom 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2010 gilt der bundesdurchschnittliche Behandlungsbedarf des ersten Halbjahrs 2009 als Behandlungsbedarf je Versichertem.
  • Der Bewertungsausschuss beschließt zum 31. August 2010 ein zwingend zu beachtendes Verfahren zur Berechnung des Behandlungsbedarfs je Versichertem ab dem Jahre 2011 unter Berücksichtigung der tatsächlichen Morbiditätsstruktur der Versicherten.
  • Das auf einen KV-Bezirk entfallende Gesamthonorarvolumen des Jahres 2008 darf im Jahre 2009 nicht unterschritten werden. Dies ist durch einen bundesweiten Ausgleich der Honorarverteilung durch den Bewertungsausschuss sicherzustellen.
  • In den Jahren 2009 und 2010 können die Kassenärztlichen Vereinigungen abweichend von gesetzlichen Vorgaben etc. die Honorarverteilung auf regionaler Ebene in eigener Zuständigkeit regeln, unter Berücksichtigung regionaler Strukturen und Praxisbesonderheiten. Insbesondere können innerhalb eines KV-Bezirks über alle Facharztgruppen und Psychotherapeuten hinweg Ausgleichsregelungen für Härtefälle getroffen werden. Die Ausgestaltung muss einer schrittweisen Anpassung der Steuerung der vertragsärztlichen Leistungen, unter anderem durch Regelleistungsvolumen Rechnung tragen.

Auf Bundesebene hat der Erweiterte Bewertungsausschuss etliche Änderungen der Honorarreform auf der Tagesordnung. Sie sollen vor allem zu Erleichterungen bei den Regelleistungsvolumen bereits zum 1. Juli führen. Auf Grund der umfangreichen Tagesordnung sind weitere Sitzungen notwendig. Wir werden darüber in der nächsten Ausgabe berichten.

Die Vertreterversammlung schloss sich zudem der Aufforderung des Präsidenten der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Nordrhein, Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, an, derzeit keine neuen Geräte zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte anzuschaffen. Solange wesentliche Punkte in der Diskussion seien, sollten die Ärzte und Psychotherapeuten nicht übereilt handeln, sondern eine „Denkpause“ einlegen.

Nach einer Phase der internen Auseinandersetzung, ausgelöst durch die aktuelle Honorarreform, einigten sich die Vorstände der KVen am 26. März in Berlin auf ein konzertiertes Vorgehen zum Erhalt des KV-Systems. In einer 14 Punkte umfassenden Deklaration richten sie Forderungen an die Politik. Ihre Umsetzung soll dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit der KVen und der Arztpraxen dienen.

Deklaration der KBV-VV

In der Deklaration fordern sie unter anderem:

  • den ungeteilten Sicherstellungsauftrag der ärztlichen Selbstverwaltung für die ambulante Versorgung
  • die Regulierungsdichte zurückzufahren
  • Leistungsversprechen und die zur Verfügung stehenden Mittel miteinander in Einklang zu bringen
  • eine Wettbewerbsordnung, die das Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivverträgen sinnvoll ordnet und den KVen eine Teilnahme am Wettbewerb an allen selektiven Verträgen ermöglicht
  • eine transparente und leistungsgerechte Vergütung von Ärzten und Psychotherapeuten
  • die Pflicht zur Herstellung des Einvernehmens mit den Landesverbänden der Krankenkassen bei der Honorarverteilung soll gestrichen werden
  • Ärzte tragen bei Verordnungen ausschließlich die Verantwortung für die Indikationsstellung, die Wirkstoffauswahl und die Dosierung

Diese Deklaration soll in Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl münden. Voraus gehen wird eine breite Diskussion, die stattfindet auf:

  • der Vertreterversammlung der KBV am 18. Mai in Mainz
  • dem Tag der Niedergelassenen am 29. Mai in Berlin und
  • dem Kassenärztetag am 3. Juli in Berlin

Unmittelbar vor der Bundestagswahl, am 25. September,  wird die KBV-VV noch einmal zusammentreten und ihre Forderungen erheben.