Letzte Änderung: 27.11.2010, 00:00 Uhr
Hausärztliche Vertragsgestaltung
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 24. März in Düsseldorf den Vorstand der KV Nordrhein beauftragt, eine Mandatierung der Verträge nach § 73b SGB V durch die Hausärzte der KV Nordrhein vorzubereiten. Nach dem Wettbewerbstärkungsgesetz haben die Kassenärztlichen Vereinigungen ab 1. April 2007 nur einen mittelbaren Zugang bei künftigen Hausarztverträgen. Sie können Vertragspartner sein, wenn Hausärzte bzw. deren Vertretungen dies befürworten und die KV zur Vertragsschließung ermächtigen.
„Wir sind erfreut, auch künftig die Verantwortung für eine hausärztliche Vertragsgestaltung zu tragen. Bereits jetzt haben wir gültige Hausarztverträge, die sich wachsenden Zuspruchs erfreuen“, kommentierte Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein, die Entscheidung des nordrheinischen Ärzteparlamentes.
Zugleich hat die Vertreterversammlung empfohlen, zukünftige Verträge nach § 73b SGB V gemeinsam mit mandatierten Vertretern der Hausärzte vorzubereiten.