Letzte Änderung: 10.07.2020, 14:53 Uhr

Reisekostenabrechnung und ehrenamtliche Tätigkeit

Im Kreisstellenvorstand, in Ausschüssen oder als Referent – viele Ärzte und Psychotherapeuten arbeiten aktiv in der KV Nordrhein mit. Für diese Tätigkeiten erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. Nach den Vorgaben des Finanzministeriums steigt für sie ab dem Jahr 2020 das Risiko einer Umsatzsteuerpflicht. Sprechen Sie diesbezüglich in jedem Fall mit Ihrem Steuerberater. Um die Abrechnung der Tätigkeiten zu erleichtern, bietet die KV nun die Formulare in elektronischer Form an.

Klicken Sie einfach das Formular für die Tätigkeit an, die Sie abrechnen möchten, zum Beispiel "Entschädigung für Moderatoren". Sie gelangen dann auf die Vorlage in der Sie die grau hinterlegen Felder ausfüllen. Ganz wichtig: Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus, um den Anforderungen der Finanzbehörden nachzukommen. Klicken Sie am Ende des Formulars auf "Weiter". Sie sehen dann noch einmal Ihre Angaben und senden dann via "Abschicken" die Abrechnung an die KV Nordrhein. Fertig. Danach bieten wir Ihnen noch an, die Rechnung als PDF abzuspeichern.

Die bisherigen Formulare sind ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr gültig. Die neuen Online-Formulare können Sie bereits seit dem 1. November 2019 nutzen. Die KV Nordrhein kann ihnen künftig die Aufwandsentschädigung und die Reisekosten nur noch erstatten, wenn sie eine Rechnung stellen.

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Bitte reichen Sie Ihre Abrechnung innerhalb eines dreimonatigen Zeitrahmens, wie in der Reisekostenordnung angegeben, ein. Abrechnungen, die nach dieser Frist eingehen, werden von der KV Nordrhein nicht beglichen.

Für weitere Rückfragen können Sie sich an das Postfach Reisekosten_Ehrenamtliche@kvno.de oder an die folgende Mitarbeiter wenden:

Ansprechpartner zu den Reisekosten

Marc Guntermann