Vertrag Letzte Änderung: 05.04.2022, 08:33 Uhr Lesezeit: 20 Minuten

Tonsillotomie

EBM-Leistung ab 1. Juli 2019

Der G-BA hat die Behandlungsmethode der Tonsillotomie bei symptomatischer Hyperplasie in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen. Damit Ärzte die Teilentfernung vergrößerter Mandeln über den EBM abrechnen können, wird der OPS-Kode 5-281.5 „Tonsillektomie (ohne Adenotomie): Partiell, transoral“ und die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Anhang 2 zum EBM aufgenommen.

Zum 1. April 2020 wurde der EBM auch um den OPS 5-282.1 „Tonsillektomie (mit Adenotomie): Partiell, transoral“ erweitert, damit auch diese Kombinationseingriffe über den EBM abrechnungsfähig sind.

Die bis dahin bestandenen Verträge wurden vor dem Hintergrund der EBM-Regelungen von den Krankenkassen beendet.