Vertrag Letzte Änderung: 24.08.2023, 12:00 Uhr Lesezeit: 10 Minuten

Präventionsuntersuchungen U10, U11 und J2 für Kinder

AOK Rheinland / Hamburg

Zum 1. Juli 2021 wurde zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KV Nordrhein) und der AOK Rheinland/Hamburg (AOK R/H) ein Vertrag über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche für Hausärztinnen und Hausärzte geschlossen. Zum 1. Juli 2023 wurde der Vertrag angepasst, sodass auch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin am Vertrag teilnehmen können.

Der Versorgungsvertrag enthält die

  • Früherkennungsuntersuchung Amblyopiescreening für Kleinkinder vom 5. bis 38. Lebensmonat,
  • die U10 für Kinder von 7 bis 8 Jahren,
  • die U11 für Kinder von 9 bis 10 Jahren sowie
  • die J2 für Jugendliche von 16 bis 17 Jahren.

Die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen werden extrabudgetär vergütet.

Wenn Sie an diesem Vertrag teilnehmen möchten, reichen Sie bitte Ihren Teilnahmeantrag online über das digitale Antragsmanagement (DAM) im KVNO-Portal ein. Die erforderlichen Informationen zum Teilnahmeantrag finden Sie im KVNO-Portal, nachdem Sie sich angemeldet haben. Hausärztinnen/Hausärzte, die bereits am Vertrag teilnehmen, müssen keinen erneuten Teilnahmeantrag stellen.

Zum digitalen Antragsmanagement im KVNO-Portal

Die Teilnahme an dem Vertrag erklärt die Patientin /der Patient bzw. dessen gesetzliche Vertretung durch Abgabe der Teilnahmeerklärung (Anlage 4) gegenüber der teilnehmenden Ärztin bzw. dem teilnehmenden Arzt. Die unterschriebenen Teilnahmeerklärungen sind im Original innerhalb von zehn Werktagen an die KV Nordrhein zu senden. Vor Erklärung der Teilnahme ist der Patientin bzw. dem Patienten die Versicherteninformation sowie die Informationen zum Datenschutz auszuhändigen und sie/er ist über die Leistungsinhalte der besonderen Versorgung, ihr/sein Widerrufsrecht und über die vorgesehene Datenübermittlung zu informieren.

Die Teilnahmeerklärung inklusive der Versicherteninformation stehen bei den Vertragsdokumenten zum Download für Sie bereit.

Bergische Krankenkasse

Mit der Bergischen Krankenkasse wurde ein Vertrag zur Vorsorgeuntersuchung J2 für Jugendliche nach § 73c SGB V abgeschlossen.

Die Präventionsuntersuchung J2 wird von der Bergischen Krankenkasse extrabudgetär vergütet.

Betriebskrankenkassen

Seit 2007 besteht ein Präventionsvertrag mit einer großen Anzahl von Betriebskrankenkassen (BKKen) für die U10 (Grundschulcheck). Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2009 um die U11-Präventionsuntersuchung erweitert. Ärzte, die bereits an dem bisherigen U10-Präventionsvertrag der Betriebskrankenkassen teilgenommen haben oder an einem anderen U10/U11-Präventionsvertrag der KV Nordrhein, nehmen ohne separates Antragsverfahren auch an diesem Vertrag teil.

Ärzte erhalten die Vergütung extrabudgetär und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen.

Teilnehmende Ärzte können das Untersuchungsheft gegen eine Versandkosten- und Bearbeitungsgebühr bestellen bei:

BVKJ-Service-GmbH
Mielenforster Straße 2
51069 Köln
Fax +49 221 68 90 929

Knappschaft

Mit der Knappschaft wurde ein Vertrag zur Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchung U10 und U11 und ein Vertrag zur Vorsorgeuntersuchung J2 für Jugendliche nach § 73c SGB V abgeschlossen.

Landwirtschaftlichen Krankenkasse

Mit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Nordrhein-Westfalen wurde zum 1. Januar 2012 eine Vereinbarung über weitere Präventionsuntersuchungen für Kinder U10 und U11 vereinbart. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und zusätzlich zu den Regelleistungsvolumen.

Novitas BKK

Mit der Novitas BKK hat die KV Nordrhein zum 1. Februar 2013 einen Vertrag über die Früherkennungsuntersuchung vereinbart. Die J2-Früherkennungsuntersuchung richtet sich an Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen.

Techniker Krankenkasse

Mit der Techniker Krankenkasse wurde ein Vertrag zur Durchführung der zusätzlichen Früherkennungsuntersuchung U10 und U11 und ein Vertrag zur Vorsorgeuntersuchung J2 für Jugendliche nach § 73c SGB V abgeschlossen.

Die Untersuchungen werden extrabudgetär vergütet. Neben den Haus- und Fachärzten haben ab dem 01.01.2016 auch die Kinder- und Jugendärzte, sowie die Versicherten ihre Teilnahme am Vertrag schriftlich zu erklären. Die Teilnahmeerklärung des Versicherten ist von der Arztpraxis direkt an die TK zu übermitteln. Darüber hinaus ist die erfolgte Untersuchung im Gesundheits-Checkheft des bvkj vom Arzt zu dokumentieren.

Verträge und Anlagen

Merkblatt | Infobrief | Flyer

Ansprechpartnerin

Melanie Chrobok