Vertrag Letzte Änderung: 05.04.2022, 08:31 Uhr Lesezeit: 10 Minuten

Katarakt-Operationen

Seit dem 1. Januar 2021 sind alle Katarakt-Operationen über die  EBM-Regelung abzurechnen. Für die Abrechnung der verwendeten Sachmittel hat die KV Nordrhein mit den nordrheinischen Krankenkasse eine Vereinbarung geschlossen, die eine pauschale Vergütung von 210 Euro vorsieht.

Die Pauschale beinhaltet neben der Vergütung in der Wertigkeit einer (Standard-)Linse und weiterer Sachkosten auch bisher über den Sprechstundenbedarf bezogenen Mittel, sofern diese im Zusammenhang mit der Katarakt-Operation vom operierenden Augenarzt benötigt werden. Die Sachkostenpauschale gilt seit dem  1. Januar 2021.  

 

SNR Leistung Wertigkeit
99555

Sachkostenpauschale zur Katarakt-Operation
(i. V. m.  GOP 31351, 31332, 31333 und OPS)

210,00 Euro