Verträge über die hausarztzentrierte Versorgung
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Die KV Nordrhein hat Verträge über die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V mit der Knappschaft und einigen Betriebskrankenkassen abgeschlossen.
Das Ziel dieser Verträge ist es, die Rolle des Hausarztes als Lotse und Koordinator für den Patienten in der Gesundheitsversorgung zu stärken. Er kann durch konsequentes Management die Behandlung auch an den Übergängen zwischen den Versorgungssektoren begleiten und auf weiterführende Angebote für den Patienten aufmerksam machen.