Vertrag Letzte Änderung: 08.12.2023, 10:00 Uhr Lesezeit: 15 Minuten

Vertrag „Hallo Baby“ zur Vermeidung von Frühgeburten und Geburtskomplikationen

Gynäkologen und Laboratoriumsmediziner können ab sofort am neuen Vertrag zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen teilnehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat diesen Vertrag bereits zum 1. Februar 2019 mit der Kooperationsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen (BKK) dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. und dem Berufsverband Deutscher Laborärzte e.V. abgeschlossen.

Gegenstand sind folgende Leistungen:

  • Für Fachärzte der Fachrichtung Frauenheilkunde und Geburtshilfe:
    • Einschreibung für Versicherte ab Feststellung der Schwangerschaft
    • technische und administrative Leistungen im Rahmen des Toxoplasmosesuchtests
    • Risikoaufklärung und ärztliches Gespräch im Rahmen des Toxoplasmosesuchtests
    • Infektionsscreening innerhalb der 13. bis zur vollendeten 20. Schwangerschaftswoche (SSW)
    • Risikoaufklärung und anogenitaler Abstrich zum Nachweis auf Streptokokken B innerhalb der 35. bis zur vollendeten 37. SSW
    • (ab 01.01.2023) Beratungsgespräch zur Inanspruchnahme einer Früherkennungsuntersuchung U0* beim Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
  • Für Laboratoriumsmediziner sowie Gynäkologen gemäß Speziallabor-Genehmigung (§135 Abs.  2 SGB V):
    • Durchführung des Toxoplasmosesuchtests
    • Durchführung Streptokokken B-Test

Die genauen Leistungsinhalte sowie Infos zur extrabudgetären Vergütung sind in der Anlage 6 zum Vertrag geregelt.

Schwangere der teilnehmenden Krankenkassen können sich ab dem 1. Juli 2019 bei ihrem teilnehmenden Facharzt in den Vertrag einschreiben.

Ansprechpartnerin

Daniela Schomaker

KV Nordrhein

Telefon +49 211 5970 8571
Fax +49 211 5970 33190
E-Mail hallo-baby@kvno.de