DMP Vertrag Letzte Änderung: 26.03.2024, 09:20 Uhr Lesezeit: 5 Minuten

DMP-Vertrag Koronare Herzkrankheit

Die Koronare Herzerkrankung (KHK) ist eine schwerwiegende Erkrankung des Herzens, bei der es zu Durchblutungsstörungen des Herzmuskels kommt. Grund dafür sind verengte Herzkranzgefäße.

Das strukturelle Behandlungsprogramm (DMP) soll die Qualität der langfristigen Versorgung von Patienten mit einer KHK durch einen strukturierten Behandlungsablauf sichern und verbessern.

DMP KHK: Modul Herzinsuffizienz wurde aufgehoben

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in 2017 entschieden, das Modul Herzinsuffizienz als Bestandteil des DMP Koronare Herzkrankheit (KHK) zum 1. April 2018 aufzuheben. Parallel hat der Ausschuss zum 01.04.2018 einem eigenständiges DMP Chronische Herzinsuffizienz in die DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) aufgenommen. Krankenkassen und die KV Nordrhein erarbeiten derzeit die vertraglich zu etablierenden neuen Inhalte dieses DMP. Die KV hofft, dass noch im Laufe des Jahres 2021, das DMP wieder in Kraft tritt.

Was bedeutet die Aufhebung des Moduls Herzinsuffizienz in der Zwischenzeit für Sie und Ihre eingeschriebenen Patienten? Auch nach der Aufhebung des Moduls „Herzinsuffizienz“ können Sie Patienten weiterhin in das DMP KHK einschreiben. Bereits eingeschriebene Patienten verbleiben im DMP KHK.

Da das bisherige DMP KHK keine gesonderten Vergütungspositionen für das Modul Herz­insuffizienz vorsah, ergibt sich für Ärzte keine Änderung bei der Abrechnung.