Diabetisches Fußsyndrom

Vertrag mit der Knappschaft

Die KV Nordrhein hat, in Abstimmung mit dem Berufsverband der diabetologischen Schwerpunktpraxen, mit Knappschaft einen Vertrag zum Diabetischen Fußsyndrom geschlossen. Diese Vereinbarung sichert die Versorgung der Versicherten durch die Fußambulanzen der Schwerpunktpraxen.

Der Vertrag ermöglicht auch den Einsatz eines/einer Wundassistenten/in, der immobile Patienten zu Hause aufsucht und dort eine entsprechende Versorgung durchführt.

Die AOK R/H hat ihren inhaltsnahen Vertrag zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Hiermit endete auch die bisherige Teilnahme der SVLFG und der pronova BKK.