Vertrag Letzte Änderung: 12.01.2024, 12:54 Uhr

Kardioversion

EBM-Leistung ab 1. Januar 2024 - Selektivverträge beendet

Mit Beschluss in seiner 693. Sitzung vom 06.12.2023 hat der Bewertungsausschuss die Kardioversion sowohl für Kardiologen als auch für Kinderkardiologen in den EBM aufgenommen und abrechnungsfähig gemacht.

Zur Abrechnung einer Kardioversion bei Erwachsenen wird die GOP 13552 (1875 Punkte / 223,76 Euro) in den EBM aufgenommen.  Kinder- und Jugendärzte mit Schwerpunkt Kinder-Kardiologie rechnen die Kardioversion bei Kindern mit der GOP 04421 (1875 Punkte / 223,76 Euro) ab.  Bei der Vergütung der GOPs sind die Sachkosten jeweils inkludiert. Für die im Zusammenhang mit der externen elektrischen Kardioversion (GOP 04421 oder GOP 13552) durchgeführte Beobachtung und Betreuung sind die GOP 01501 und die GOP 01503 gemäß der Regelung im Anhang 8 EBM berechnungsfähig

Die bis dahin mit der BARMER, BIG direkt gesund und dem BKK Landesverband Nordwest bestehenden Verträge wurden aufgrund der nun kassenübergreifenden EBM-Regelung zum 31.12.2023 beendet.

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