Qualität Letzte Änderung: 10.07.2023, 13:37 Uhr

Videosprechstunde

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Um Online-Videosprechstunde abzurechnen müssen die Praxen nachweisen, dass sie die technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen zum Beispiel gewährleisten, dass alle Inhalte der Sprechstunde verschlüsselt sind und keine Inhalte vom Videodienstleister eingesehen werden können. Praxen, die Videosprechstunden anbieten, sollten sich von ihrem Videodienstleister bestätigen lassen, dass er diese Anforderungen erfüllt.

Wenn die Videosprechstunde in der Praxis einmal eingerichtet ist, kann diese natürlich auch von einem Vertreter in der Praxis genutzt werden. Weiterbildungsassistenten können die Videosprechstunde unter den gleichen Bedingungen wie immer nutzen, also unter Aufsicht und Verantwortung des Weiterbildungsbefugten.