Qualität Letzte Änderung: 10.07.2023, 13:37 Uhr
Videosprechstunde
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Um Online-Videosprechstunde abzurechnen müssen die Praxen nachweisen, dass sie die technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen zum Beispiel gewährleisten, dass alle Inhalte der Sprechstunde verschlüsselt sind und keine Inhalte vom Videodienstleister eingesehen werden können. Praxen, die Videosprechstunden anbieten, sollten sich von ihrem Videodienstleister bestätigen lassen, dass er diese Anforderungen erfüllt.
Wenn die Videosprechstunde in der Praxis einmal eingerichtet ist, kann diese natürlich auch von einem Vertreter in der Praxis genutzt werden. Weiterbildungsassistenten können die Videosprechstunde unter den gleichen Bedingungen wie immer nutzen, also unter Aufsicht und Verantwortung des Weiterbildungsbefugten.
Technik- und Förderzuschlag im Überblick
- Der Zuschlag 01450 (Bewertung: 40 Punkte / 4,33 Euro) ist neben der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale berechnungsfähig und soll die Kosten für den Videodienst abdecken. Er ist bei allen Videosprechstunden beziehungsweise Videofallkonferenzen anzugeben.
- Den Zuschlag gibt es für maximal 50 Videosprechstunden pro Arzt und Quartal (= 1.899 Punkte). Er ist damit auf rund 200 Euro begrenzt. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Formular zur Genehmigung
Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.