Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Transurethrale Botulinumtoxin-Therapie (Botoxbehandlung)

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Die Botoxbehandlung bei bestimmten Blasenfunktionsstörungen wurde zum 1. Januar 2018 als neue Leistung in das gynäkologische und urologische Kapitel des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes aufgenommen. Voraussetzung zur Durchführung und Abrechnung der neuen Leistungen ist eine Genehmigung der KV Nordrhein. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Genehmigung zu erhalten:

Fachliche Qualifikation

  • Facharzt für Urologie oder
  • Facharzt für Gynäkologie
  • Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen des ambulanten Operierens für den Bereich kleine invasive Eingriffe

Fortbildung

Jährliche Teilnahme an von der jeweiligen Landesärztekammer anerkannten Fortbildungen zur Therapie von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von insgesamt mindestens acht CME-Punkten.

GOP (Gynäkologie) GOP (Urologie) Inhalt Vergütung
08312 26316 Transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin als Zuschlag zu den GOP 08311/26310 und 26311.
Je vollendete 10 Minuten
Höchstens fünfmal je Sitzung
Höchstens 15-mal im Krankheitsfall
30,01 Euro
08313 26317 Beobachtung eines Patienten im Anschluss an die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin als Zuschlag zu den GOP 08312/26316.
Beobachtung für mindestens 30 Minuten
Einmal am Behandlungstag
Höchstens dreimal im Krankheitsfall
15,24 Euro
40161 40161 Sachkostenpauschale bei transurethraler Therapie mit Botulinumtoxin für die eingesetzten zystoskopischen Injektionsnadeln, -kanülen oder -katheter 45,00 Euro

Ansprechpartner

Ulrike Gilgenbach