Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Transurethrale Botulinumtoxin-Therapie (Botoxbehandlung)
Die Botoxbehandlung bei bestimmten Blasenfunktionsstörungen wurde zum 1. Januar 2018 als neue Leistung in das gynäkologische und urologische Kapitel des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes aufgenommen. Voraussetzung zur Durchführung und Abrechnung der neuen Leistungen ist eine Genehmigung der KV Nordrhein. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Genehmigung zu erhalten:
Fachliche Qualifikation
- Facharzt für Urologie oder
- Facharzt für Gynäkologie
- Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen des ambulanten Operierens für den Bereich kleine invasive Eingriffe
Fortbildung
Jährliche Teilnahme an von der jeweiligen Landesärztekammer anerkannten Fortbildungen zur Therapie von Blasenfunktionsstörungen im Umfang von insgesamt mindestens acht CME-Punkten.
GOP (Gynäkologie) | GOP (Urologie) | Inhalt | Vergütung |
---|---|---|---|
08312 | 26316 | Transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin als Zuschlag zu den GOP 08311/26310 und 26311. Je vollendete 10 Minuten Höchstens fünfmal je Sitzung Höchstens 15-mal im Krankheitsfall | 30,01 Euro |
08313 | 26317 | Beobachtung eines Patienten im Anschluss an die transurethrale Therapie mit Botulinumtoxin als Zuschlag zu den GOP 08312/26316. Beobachtung für mindestens 30 Minuten Einmal am Behandlungstag Höchstens dreimal im Krankheitsfall | 15,24 Euro |
40161 | 40161 | Sachkostenpauschale bei transurethraler Therapie mit Botulinumtoxin für die eingesetzten zystoskopischen Injektionsnadeln, -kanülen oder -katheter | 45,00 Euro |