Qualität Letzte Änderung: 15.03.2023, 15:21 Uhr

Soziotherapie

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Die Soziotherapie nach § 37a SGB V soll psychisch Kranken die Inanspruchnahme ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen ermöglichen. Sie soll dem Patienten durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen helfen, psychosoziale Defizite abzubauen.

Die Verordnung von Soziotherapie (GOP 30810 und 30811 EBM) ist genehmigungspflichtig.

Folgende Fachgruppen dürfen Soziotherapie verordnen:

  • Fachärzte für Neurologie
  • Fachärzte für Nervenheilkunde
  • Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
  • Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie

Dokumente zur Genehmigung

Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.

Kontakt

Fax: +49 211 5970 33182

E-Mail: Soziotherapie@kvno.de