Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Photodynamische Therapie am Augenhintergrund (PDT)

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Ärzte, die über die Gebietsbezeichnung „Augenheilkunde“ verfügen und nachweisen können, dass sie selbständig mindestens 200 Fluoreszenzangiographien sowie 50 Photodynamische Therapien unter Anleitung in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung bereits durchgeführt haben, sind zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Photodynamischen Therapie am Augenhintergrund berechtigt.

Ist es nicht möglich, 50 Photodynamische Therapien nachzuweisen, ist stattdessen die erfolgreiche Teilnahme an einem speziellen PDT-Kurs von mindestens vier Stunden Dauer innerhalb der letzten zwölf Monate vor Antragstellung erforderlich. Die Erfüllung der apparativen Anforderungen an das für die Photodynamische Therapie benötigte Lasergerät ist durch entsprechende Unterlagen des Herstellers ebenfalls nachzuweisen.

Die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der photodynamischen Therapie ist an die Überprüfung der umfangreichen ärztlichen Dokumentation der Erstbehandlung gebunden.

Ansprechpartner

Jennifer Schuster

Adriana Labiak