Qualität Letzte Änderung: 05.03.2021, 11:09 Uhr

PET/PET-CT

Diagnostische Positronenemissionstomographie (PET) und Diagnostische Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (PET/CT)

Zum 1. Juli 2016 trat die Qualitätssicherungs-Vereinbarung (QS-V) zur diagnostischen Positronenemissionstomographie (PET) und diagnostischen Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (PET/CT) gem. § 135 Abs. 2 SGB V in Kraft.

Die Durchführung der PET und PET/CT kann nur nach den vom Gemeinsamen Bundesausschuss zugelassenen Indikationen bei onkologischen Fragestellungen durchgeführt werden (§ 1 Abs. 1 der QS-V). Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung müssen 20 Fortbildungspunkte zu onkologischen Fragestellungen jeweils innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden.

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