Qualität Letzte Änderung: 24.08.2023, 12:09 Uhr

PET/PET-CT

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Diagnostische Positronenemissionstomographie (PET) und Diagnostische Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (PET/CT)

Zum 1. Juli 2016 trat die Qualitätssicherungs-Vereinbarung (QS-V) zur diagnostischen Positronenemissionstomographie (PET) und diagnostischen Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (PET/CT) gem. § 135 Abs. 2 SGB V in Kraft.

Die Durchführung der PET und PET/CT kann nur nach den vom Gemeinsamen Bundesausschuss zugelassenen Indikationen bei onkologischen Fragestellungen durchgeführt werden (§ 1 Abs. 1 der QS-V). Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung müssen 20 Fortbildungspunkte zu onkologischen Fragestellungen jeweils innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden.

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