Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Neuropsychologische Therapie

Die ambulante neuropsychologische Therapie umfasst die Diagnostik und Therapie von geistigen (kognitiven) und seelischen (emotional-affektiven) Störungen, Schädigungen und Behinderungen nach erworbener Hirnschädigung oder Hirnerkrankung.

Voraussetzung für die Ausführung  und Abrechnung (GOP 30930, 30931, 30932, 30933, 30934 und 30935 EBM) von neuropsychologischer Diagnostik und Therapie ist die Genehmigung gemäß der Anlage 1 Nr .19 „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie „ Methoden vertragsärztliche Versorgung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses.

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