Qualität Letzte Änderung: 24.08.2023, 12:31 Uhr

MRSA

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Antragsstellung online

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Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Zum 01.07.2016 tritt die Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA in Kraft. Sie regelt, welche Anforderungen Ärzte zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen des Abschnitts 30.12 EBM „Spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA“ erfüllen müssen.

Die QS-Vereinbarung sieht eine Übergangsregelung vor. Sie gilt für Ärzte, die vor Inkrafttreten der neuen QS-Vereinbarung berechtigt waren, MRSA-Leistungen des Abschnitts 30.12 EBM in der vertragsärztlichen Versorgung abzurechnen. Diese Ärzte erhalten eine Genehmigung, wenn sie diese innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung – also bis spätestens Ende 2016 – bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Bis dahin können die Leistungen weiterhin abrechnet werden.“

Dokumente zur Genehmigung

Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.

Ansprechpartner

Melanie Chrobok