Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

HIV-Präexpositionsprophylaxe

An dieser Vereinbarung können Inhaber einer Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids teilnehmen.

Daneben können auch weitere Vertragsärzte, welche eine Facharztbezeichnung im Gebiet Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie oder Haut- und Geschlechtskrankheiten führen eine Genehmigung zur Teilnahme an der Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe erhalten. Voraussetzung hierfür ist insbesondere der Nachweis einer ausreichenden fachlichen Kompetenz bei der Behandlung von HIV-/Aids-Patienten.

Die Einzelheiten sind der Anlage 33 des BMV-Ä zu entnehmen. Die Leistungen der Vereinbarung sind im Abschnitt 1.7.8 des EBM durch die GOP 01920 bis 01936 aufgeführt.

Ansprechpartner

Marion Templin