Qualität Letzte Änderung: 23.12.2024, 10:31 Uhr
Hautkrebs-Screening
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Seit dem 1. Juli 2008 kann das Hautkrebs-Screening für Personen ab 35 Jahren alle zwei Jahre zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Berechtigt zur Durchführung des Hautkrebs-Screenings sind Fachärzte für Allgemeinmedizin, hausärztlich tägige Internisten, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung sowie Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten.
Um die Abrechnungsgenehmigung zu erhalten, ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem von der KV zertifizierten achtstündigen Fortbildungsprogramm vorzulegen.
Mehr Infos zum Vertrag
Dokumente zur Genehmigung
Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.
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Antrag gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Screening) (PDF, 237 KB)
Antrag zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs -
Teilnahmeantrag des Hausarztes (nach § 73 Abs. 1 a SGB V) zu den Verträgen nach §140a SGV - Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens (U35) (PDF, 151 KB)
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Teilnahmeantrag des Facharztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten/Dermatologen zu den Verträgen nach §140a SGV - Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens (U35) (PDF, 160 KB)
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Verzeichnis der Ärzte, die eine Genehmigung zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs haben (PDF, 2 MB)
Verzeichnis der Ärzte, die am Hautkrebs-Screening teilnehmen