Qualität Letzte Änderung: 08.11.2022, 10:31 Uhr

Hautkrebs-Screening

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Seit dem 1. Juli 2008 kann das Hautkrebs-Screening für Personen ab 35 Jahren alle zwei Jahre zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Berechtigt zur Durchführung des Hautkrebs-Screenings sind hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung sowie Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten.

Weitere Einzelheiten, beispielsweise zu den Bestandteilen der Untersuchung, zu Qualifikation und Dokumentation, entnehmen Sie bitte den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien unter den Punkten B.5. (Frauen) und C.2. (Männer).

Um die Abrechnungsgenehmigung zu erhalten, ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem von der KV zertifizierten achtstündigen Fortbildungsprogramm bei Ihrer Bezirksstelle, Abteilung Qualitätssicherung, vorzulegen.

Dokumente zur Genehmigung

Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.

Ansprechpartner Hautkrebs-Screening