Qualität Letzte Änderung: 08.11.2022, 10:31 Uhr
Hautkrebs-Screening
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Seit dem 1. Juli 2008 kann das Hautkrebs-Screening für Personen ab 35 Jahren alle zwei Jahre zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Berechtigt zur Durchführung des Hautkrebs-Screenings sind hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung sowie Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten.
Weitere Einzelheiten, beispielsweise zu den Bestandteilen der Untersuchung, zu Qualifikation und Dokumentation, entnehmen Sie bitte den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien unter den Punkten B.5. (Frauen) und C.2. (Männer).
Um die Abrechnungsgenehmigung zu erhalten, ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem von der KV zertifizierten achtstündigen Fortbildungsprogramm bei Ihrer Bezirksstelle, Abteilung Qualitätssicherung, vorzulegen.
Mehr Infos zum Vertrag
Dokumente zur Genehmigung
Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.
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Antrag gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Screening) (PDF, 237 KB)
Antrag zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs -
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der histopathologischen Untersuchung von Präparaten im Rahmen des Hautkrebsscreenings (PDF, 274 KB)
Antrag zur Durchführung der histopathologischen Untersuchung -
Verzeichnis der Ärzte, die eine Genehmigung zur Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs haben (PDF, 2 MB)
Verzeichnis der Ärzte, die am Hautkrebs-Screening teilnehmen