Qualität Letzte Änderung: 07.10.2026, 08:00 Uhr

Dialyse

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Digitale Antragstellung – ab 1. Oktober 2026 gebührenpflichtig bei alternativer Einreichung

Die KV Nordrhein baut ihre digitalen Services kontinuierlich aus – für mehr Effizienz und eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anliegen. Ab dem 1. Oktober 2026 gilt daher: Anträge, die nicht über das Digitale Antragsportal gestellt werden, unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro. Betroffen sind Einreichungen per Post, E-Mail oder auf anderem Weg.

Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des Digitalen Antragsportals – damit entfällt die Gebühr, und Ihr Antrag wird zügiger bearbeitet.

 

Die Dialyse, auch Nierenersatztherapie genannt, ist ein Blutreinigungsverfahren und übernimmt somit größtenteils die wichtigsten Aufgaben der Nieren. Wenn Sie Dialysen durchführen und abrechnen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen, da es sich um eine genehmigungspflichtige Leistung handelt.

Niedergelassene, ermächtigte und angestellte Fachärzte mit

  • der Facharztbezeichnung Innere Medizin und Nephrologie
  • Schwerpunkt Nephrologie
  • Schwerpunkt / Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie
  • der Gebietsbezeichnung Kinderheilkunde (zzgl. weiterer Voraussetzungen)

sind grundsätzlich berechtigt Dialysen durchzuführen und abzurechnen. Die weiteren fachlichen, organisatorischen und apparativen Voraussetzungen können Sie den Antragsformularen entnehmen.

Ansprechpartner

KV Nordrhein Serviceteam