Service Letzte Änderung: 22.06.2020, 11:48 Uhr

eTerminservice

Termine für die Servicestelle: Online melden über das KVNO-Portal

Der Gesetzgeber hat die Praxen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet, Termine an die Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. Am besten klappt das online über das KVNO-Portal.

Die KV Nordrhein hat alle Mitglieder angeschrieben und informiert, wie viele Termine sie pro Quartal melden sollen. Ein Neurologe beispielsweise soll einen Termin pro Woche melden. Und so funktioniert die eTerminmeldung:

1. AUFRUFEN

Als Mitglied der KV Nordrhein können Sie sich über das KVNO-Portal anmelden – mit den bekannten Zugangsdaten. Gehen Sie auf die Kachel eTerminservice. Wählen Sie den Zugang über KV-Safenet.de

2. ANMELDEN

Danach wählen Sie FIM KV Nordrhein aus und geben erneut Ihre Zugangsdaten für das KVNO-Portal ein. Wenn Sie Hilfe im eTerminservice benötigen, finden Sie ganz unten links auf der Seite einen Punkt Hilfe. Dort ist alles nochmal ausführlich erklärt.

Nutzen Sie den eTerminservice zum ersten Mal, prüfen Sie zunächst Ihr Termin- und Praxisprofil. Unter den beiden Menüpunkten sind bereits bestimmte Profile hinterlegt, die Sie anpassen können.

3. TERMINE EINTRAGEN

Klicken Sie nun in der Menüleiste Terminplanung an. Dort finden Sie das Feld "Termine hinzufügen". Von hier aus sind Sie in wenigen Schritten am Ziel: Wählen Sie zunächst unter Terminprofil aus, für welchen Arzt oder Psychotherapeuten Ihrer Praxis Termine hinzugefügt werden sollen.

Danach geben Sie Datum, Uhrzeit und Dauer des Termins an. Ist die Auswahl getroffen, können Sie noch festlegen, in welchem Abstand der Termin wiederholt werden soll (etwa immer dienstags von 9 bis 9.15 Uhr). Abhängig von der Fachgruppe können Sie eintragen, ob Sie Patienten mit akuten Beschwerden (Behandlung innerhalb von 24 Stunden) sowie mit dringendem Terminwunsch (innerhalb von vier Wochen) und nicht dringendem Terminwunsch (bei Bagatellerkrankungen und verschiebbaren Vorsorgeuntersuchungen, in angemessener Frist) behandeln wollen. Auch bestimmen Sie, wann ein nicht vermittelter Termin freigegeben wird. Hierzu können Sie einen Buchungsabstand individuell einstellen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei dringlichen Terminen den Buchungsabstand auf maximal drei Tage stellen dürfen, um eine kurzfristige Buchung des Termins zu ermöglichen. Sollte ein Termin nicht gebucht worden sein, können Sie den Termin wieder vergeben.

Nachdem Sie diese Angaben gemacht haben, fehlt noch ein Klick: Mit dem "Termin hinzufügen"-Feld speichern Sie Ihre Einträge. Die Terminservicestelle (TSS) kann den Termin jetzt vermitteln. Per E-Mail oder Fax können Sie erfahren, ob ein Termin vermittelt wurde. Klicken Sie hierfür Praxisdaten und anschließend Kontaktinformationen an, um danach den Benachrichtigungskanal auszuwählen, also Fax oder E-Mail. Nach wenigen Minuten erhalten Sie per Fax oder E-Mail den Bestätigungscode, den Sie in das entsprechende Feld im eTerminservice eintragen. Dann ist Ihr Benachrichtigungskanal aktiviert.

Schritt-für-Schrittanleitungen für den Buchungsabstand und den Benachrichtigungskanal finden Sie hier: kvno.de/praxis/haeufige-fragen/eterminservice

Kommt es zu einer Buchung, erfahren Sie über das System auch den Namen und die Kontaktdaten des Patienten.

Übrigens: Die Eintragung im eTerminservice können Sie auch ans Praxispersonal delegieren. Sie müssen allerdings die Anwendung im KVNO-Portal für eine Medizinische Fachangestellte freigeben. Das funktioniert nach der Anmeldung im Portal auf der Startseite unter dem Punkt "Ihr Profil".

Extrabudgetäre Vergütung

Durch TSS vermittelte Fälle sind in der Praxissoftware entsprechend zu kennzeichnen. Zum Kennzeichnen des Falls muss die Praxis in der Praxissoftware in dem neu eingerichteten Feld Vermittlungsart angeben, ob es sich um einen TSS-Terminfall, einen TSS-Akutfall oder den Vermittlungsfall vom Hausarzt handelt.

Ab 1. Januar 2023 erhalten Praxen für die Behandlung für TSS-Patienten einen Zuschlag auf die Grund- beziehungsweise Versichertenpauschale von bis zu 100 Prozent. Dieser Zuschlag ist extrabudgetär. Die Höhe der Zuschläge ist nach der Länge der Wartezeit auf einen Termin gestaffelt:

  • Termin spätestens am 4. Tag: 100 Prozent
  • Termin spätestens am 14. Tag: 80 Prozent
  • Termin spätestens am 35. Tag: 40 Prozent
Zuschlag von 200 Prozent im Akutfall

Der Zuschlag im Akutfall wird von 50 Prozent auf 200 Prozent der Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale angehoben. Er wird wie bisher gezahlt, wenn der Patient die 116 117 kontaktiert und die dortige medizinische Ersteinschätzung die Dringlichkeit der Behandlung bestätigt hat. Die 116 117 vermittelt in dem Fall einen Termin spätestens für den Folgetag.

Kontakt

Bei Fragen oder Problemen mit den Online-Diensten oder für allgemeine IT-Beratungen wenden Sie sich bitte an:
IT-Hotline
Telefon +49 211 5970 8500
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Bei inhaltlichen Fragen zum eTerminservice wenden Sie sich bitte an:
Terminservicestelle
Telefon +49 211 5970 8988

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