Letzte Änderung: 02.09.2024, 10:30 Uhr

MFA geben Impftipps

Impfen ist ein ganz wichtiger Schutz vor vielen Infektionskrankheiten. Die meisten Praxen achten deswegen darauf, dass die Patienten einen guten Impfschutz haben. MFA spielen dabei an verschiedenen Stellen eine entscheidende Rolle. Wir haben die drei MFA aus unserem Redaktionsausschuss für den Newsletter "MFA aktuell" und die Facebook-Seite "MFA vernetzt" um ihre Tipps rund ums Impfen gebeten.

Birgit Mau arbeitete 21 Jahre in einer gynäkologischen Praxis in Bad Honnef, bevor sie in die ambulante Abrechnung ins Uniklinikum Bonn wechselte. Die MFA und Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung hat einige Ratschläge rund um die HPV-Impfung in petto:

"Der HPV Impftermin in der Frauenarztpraxis ist für junge Mädchen eine gute Gelegenheit die frauenärztliche Praxis kennenzulernen, ohne dass ein direkter Zusammenhang mit dem ‚ersten Frauenarztbesuch' im üblichen Sinne besteht. Häufig bietet der Impftermin für Teenager eine Gelegenheit, Fragen zu stellen, die im Freundeskreis oder innerhalb der Familie nur schwer formuliert werden können.

Bei der HPV Impfung stehen mit dem Arzt bzw. der Ärztin und der MFA gleich zwei neutrale Personen für heikle Fragen zur Verfügung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Gunst der Stunde gerne genutzt wird. Ich hoffe für die heranwachsenden jungen Männer, dass auch sie die Möglichkeiten für sich nutzen, um Fragen zu stellen, die manchmal mit einer neutralen Person einfacher zu besprechen sind als mit nahestehenden Personen.

Seien Sie auf mögliche Fragen vorbereitet und halten Informationsmaterial für Pubertierende bereit. Über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie kostenlos Informationsbroschüren zur Sexualaufklärung bestellen. Die Broschüren speziell mit Mädchen- und Jungenfragen erhalten Sie kostenfrei."

Serin Alma ist seit über 35 Jahren MFA, Impfassistentin, Bezirksstellenleiterin und Prüfungsausschussbeauftragte im Verband medizinischer Fachberufe Landesverband West, Praxismanagerin und Entspannungspädagogin auf der Palliativstation des Krankenhauses Heinsberg. Sie hat die wichtigsten Punkte zur Dokumentation im Blick:

"Im Impfpass werden alle vorgenommenen Impfungen von der behandelnden Ärztin bzw. dem Arzt vermerkt. Dieses Dokument ist nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und aufgrund der standardisierten Gestaltung auch im Ausland gültig. Im Impfpass sollten Name des Patienten, Geburtsdatum, Geburts- und Wohnort stehen.

Folgende Daten werden bei einer Impfung in den Ausweis eingetragen:

  • Datum der Impfung
  • Handelsname des Impfstoffes sowie die sogenannte Chargenbezeichnung
  • Name der Krankheit, gegen die geimpft wird
  • Unterschrift, Stempel (Name und Anschrift) des impfenden Arztes
  • Zusätzlich in der Patientenakte: Aufklärung und Einwilligung des Patienten

Wichtig: Der Arzt muss den Impfpass unterschreiben, auf keinen Fall die MFA!

Die Dokumentation der Impfung ist aus haftungsrechtlichen Gründen unerlässlich. Entweder elektronisch in der Praxisverwaltungssoftware oder konventionell im ‚Impfbuch'. In die Dokumentation gehören folgende Angaben: Name und Geburtsdatum des Patienten, Impfdatum, Handelsname des Impfstoffes sowie die sogenannte Chargennummer und Krankheit, gegen geimpft wird, sowie Namenskürzel der MFA.

Wir sollten für das Impfen werben. Sprechen Sie neue aber auch Stammpatienten auf ihren Impfstatus an und bitten Sie sie, ihren Impfpass mitzubringen. Impfen ist nicht nur eine ganz wichtige Schutzmaßnahme, sondern auch gut für den Umsatz: Die Leistungen werden extrabudgetär vergütet. Mit einem Recall-System erinnern Sie Patienten systematisch an anstehende Auffrischimpfungen."

Monika Rueb arbeitet als Fachwirtin im ambulanten medizinischen Versorgungsbereich und Impfassistentin in einer Hausarztpraxis im Erftkreis und ist stellvertretende Landesvorsitzende im Verband medizinischer Fachberufe Landesverband West.

"Die Impfberatung spielt in der Arztpraxis eine wichtige Rolle. Das Praxisteam übernimmt mehr und mehr die qualifizierte Patienteninformation – und die MFA bzw. Impfassistentin führt die vom Arzt delegierten Impfungen durch. Qualifizieren Sie sich zur Impfassistentin und steigern Sie mit Ihrer Fortbildung das Leistungsprofil der Praxis. Die Patienten werden dieses umfassende Prophylaxeangebot zu schätzen wissen.

Es existieren Impfstoffe gegen eine Vielzahl von viralen und bakteriellen Infektionskrankheiten und für eine Grundimmunisierung sind bis zu vier Teilimpfungen notwendig. Für einige Impfungen ist nach zehn Jahren eine Auffrischung empfohlen, um den Schutz zu erhalten – auch im Erwachsenenalter.

Meist wird intramuskulär geimpft. Dabei wird der Impfstoff in einen Skelettmuskel injiziert. Da er gut durchblutet ist, wird der Impfstoff ins Blut aufgenommen wird. Der Körper reagiert auf den Impfstoff, in dem sich abgeschwächte oder abgetötete Krankheitserreger befinden. Die intramuskuläre Injektion darf von ausgebildetem Assistenzpersonal im Delegationsverfahren durchgeführt werden, sprich: von MFA bzw. Impfassistentinnen.

Übrigens: Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt grundsätzlich die Injektion in den Musculus deltoideus, den großen dreieckigen Muskel des Oberarms, auch Deltamuskel genannt. Vor allem bei kleinen Kindern ist dieser Muskel noch nicht genügend ausgeprägt. In diesem Fall rät die STIKO zur Injektion in den Musculus vastuslateralis des Oberschenkels. Er liegt im äußeren Bereich des mittleren Oberschenkels. Achtung: An der Innenseite des Oberschenkels verlaufen wichtige Nerven und Gefäße, sie ist für Injektionen tabu."