Letzte Änderung: 19.07.2024, 08:36 Uhr
Fortbildung zur EVA
Die KV Nordrhein bietet in Zusammenarbeit mit der Nordrheinischen Akademie für Medizinische Fachangestellte die berufsbegleitende Fortbildung zur „Entlastenden Versorgungsassistentin“ (EVA) an. Ziel der Fortbildung ist es, der/dem Medizinischen Fachangestellten die Kompetenzen zur Übernahme von delegierbaren Leistungen in der ambulanten Praxis zu vermitteln.
Das EVA-Curriculum beinhaltet folgende Themenkomplexe:
- Case-Management
- Geriatrisches Basisassessment und häufige Krankheitsbilder
- Besuchsmanagement
- Wundmanagement
- Häufige Krankheiten in der hausärztlichen Praxis
- Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
- Präventionsmanagement
- Sozialrecht und Demografie
- Telemedizin und elektronische Kommunikation
- Palliativmedizin und Schmerztherapie
- Ernährung
- Psychosomatik
- Notfallmanagement
Die Fortbildung gliedert sich in einen Pflicht- und einen Wahlteil sowie eine praktische Fortbildung im Sinne von Hausbesuchen. Der Pflichtteil umfasst insgesamt 178 Unterrichtsstunden. Die drei möglichen Wahlmodule haben jeweils einen Umfang zwischen 12 und 24 Stunden.
Die Gesamtdauer der Fortbildung richtet sich nach der Berufserfahrung der Teilnehmerin/des Teilnehmers:
- Bei weniger als fünf Jahren Berufserfahrung müssen mindestens 220 Unterrichtsstunden und 50 Stunden Hausbesuche nachgewiesen werden.
- Bei mehr als fünf, aber weniger als zehn Berufsjahren werden mindestens 190 Unterrichtsstunden und 30 Stunden Hausbesuche gefordert
- Bei mehr als zehn Jahren Berufserfahrung sind mindestens 170 Unterrichtsstunden und 20 Stunden Hausbesuche vorgeschrieben.
Über die Anrechenbarkeit bereits absolvierter Kurse entscheidet die Nordrheinische Akademie auf Antrag. Selbstständig durchgeführte Hausbesuche innerhalb der letzten 24 Monate vor Antragstellung bei der KV sind mit jeweils 30 Minuten auf die Pflicht zur praktischen Fortbildung anrechenbar.
Zulassungsvoraussetzung zur EVA-Fortbildung bzw. zur späteren Abrechenbarkeit der durchgeführten delegierbaren Leistungen ist ein qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin oder dem Krankenpflegegesetz sowie eine nach dem qualifizierten Berufsabschluss mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis.